Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über den Antrag der Stadtwerke Merzig gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen gasbefeuerten BHKW-Moduls mit einer FWL von 1 MW bis weniger als 20 MW am Standort Pflegeheim Laurentiushöhe, Merzig
Die Stadtwerke Merzig GmbH, Am Gaswerk 10, 66663 Merzig hat mit Datum vom 18.09.2020 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag auf Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt:
Antrag gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen gasbefeuerten BHKW-Moduls mit einer FWL von 1 MW bis weniger als 20 MW am Standort Pflegeheim Laurentiushöhe, Haardter Weg 30, 66663 Merzig, Gemarkung Auf Hard, Flur 3, Flurstück 1/325.
Gemäß Nr. 1.2.3.2 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Gemäß § 7 Abs.2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 Nr. 2.3 (Stufe 1) bzw. Anlage 3 (Stufe 2) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:
Standort des Vorhabens:
Nach der geologischen Karte des Saarlandes befinden sich im Untersuchungsraum großflächig periglaziäre Lagen über Sandstein, Silistein, Tonstein und Kongolmeraten des Rotliegenden und Karbon sowie periglaziäre Lagen über Lößlehm.
Nach der Bodenübersichtskarte liegt der Standort in einem Gebiet, das als Braunerde und Podsolige Braunerde aus Hauptlage über Basislage aus Sandsteinverwitterung des Buntsandsteins und der Kreuznacher Formation des Rotliegenden.
Am Anlagenstandort selbst und innerhalb des Untersuchungsraums finden sich keine festgesetzten Wasserschutzgebiete. Zudem liegt der Standort außerhalb des HQ 100 Hochwassergebietes der Saar im Bereich Schwemlingen.
Im Untersuchungsraum fließt nördlich des Anlagenstandortes in einer Entfernung von ca. 500 m der Kohlenbrunnerbach. Der Kohlenbrunnerbach mündet nördlich der Ortschaft Schwemlingen in die Saar. Die Gewässergüte liefert eine Aussage über den biologischen Zustand eines Gewässers. Nach der WRRL-Klassifizierung ist der Kohlenbrunnerbach in seinem gesamten Lauf in die Gewässergüteklasse „mässig belastet“ eingeordnet.
Der Standort befindet sich im Bereich des Naturraums „Saar-Nied-Gau“, der nach Quasten (1992) zu der übergeordneten Einheit Lothringisch-Saarländisches Muschelkalkgebiet gehört.
Außerhalb des Untersuchungsraumes liegt in einer Entfernung von 1,1 km östlich des Anlagenstandortes das NATURA2000-Gebiet 6505-307 „Saaraue bei Schwemlungen“ mit einer Größe von ca. 204 ha.
Im Untersuchungsraum des Anlagenstandortes gibt es keine Naturschutzgebiete nach § 23 BNaTSchG.
Im südlichen Randbereich des Untersuchungsraumes befinden sich Teilflächen eines Landschaftsschutzgebietes nach § 26 BNaTSchG und § 18 SNG. Das in den Untersuchungsraum hereinragende Landschaftsschutzgebiet L_1_00_16 „Saarschleife und Leukbachtal“ wurde mit der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Merzig-Wadern vom 1. Dezember 1966 (Amtsblatt des Saarlandes vom 8. Februar 1967, S. 153) ausgewiesen.
Innerhalb des Untersuchungsraumes, jedoch außerhalb des Anlagenstandortes befinden sich mehrere Biotopflächen. Der Anlagenstandort liegt innerhalb des Naturparks Saar-Hunsrück. Weder am Standort selbst noch innerhalb des Untersuchungsraums gibt es ausgewiesene Naturdenkmäler.
Es befinden sich folgende Kulturdenkmäler in der Gemeinde Merzig:
- Laurentiusstraße 5, kath. Pfarrkirche St. Laurentius (Einzeldenkmal)
- Saareckstraße 11, Halfengasthaus, 1784 (Einzeldenkmal)
- In der Schank 1, Haus Pinter, Bauernhaus, 1739 (Einzeldenkmal)
Die Laurentiusstraße liegt rund 800m östlich vom Anlagenstandort. Demnach liegen zwei Kulturdenkmäler im Untersuchungsraum.
Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgebiete:
Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Grund der o.a. besonderen örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden können (Prüfung gemäß § 7 abs. 2 UVPG Stufe 1). Diese erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.
Maßgebend für diese Entscheidung war, dass sich das Ausmaß möglicher Auswirkungen nach Realisierung der geplanten BHKW-Anlage schwerpunktmäßig auf den Bereich der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen und Lärm beschränkt.
Wie die im Rahmen der Lärmimmissionsprognose ermittelten Beurteilungswerte zeigen, ist die Zusatzbelastung durch die geplante Anlage als nicht relevant anzusehen. Relevante Auswirkungen durch Luftsschadstoffemissionen und –immissionen sind nicht zu befürchten, da die Bagatellmassenströme der TA Luft durch die Gesamtanlage sehr deutlich unterschritten werden.
Auswirkungen durch den Austritt wassergefährdender Stoffe sind vor dem Hintergrund der geplanten technischen Schutzvorkehrungen nicht zu erwarten.
Damit ist eine nachteilige Beeinträchtigung der Nachbarschaft und der benachbarten Schutzgebiete auszuschließen.
Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.
Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Frau Kathrin Rapp, Tel.: 0681-8500-1361, Email: lua@lua.saarland.de) richten.
Saarbrücken, den 10.11.2020
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Dr. Joachim Sartorius