Thema: Immissionsschutz
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Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Antrag der Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG

Die Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG, Waldstraße 53-57, 33411 Verl hat mit Datum vom 10.07.2019 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt:

 Errichtung und Betrieb einer Kesselanlage inkl. Schornstein und Spänesilo am Betriebsstandort Else-Schmidt-Str. 4, 66740 Saarlouis, Gemarkung Neuforweiler, Flur 1, Flurstück 47/78

Gemäß Nr. 8.2.2 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Gemäß § 7 Abs.2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 Nr. 2.3 (Stufe 1) bzw. Anlage 3 (Stufe 2) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Standort des Vorhabens:

Die Anlage befindet sich auf dem Betriebsstandort des Nobilia-Werks „Industriegebiet Lisdorfer Berg“. Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Saarlouis weist den Standort als Industriegebiet aus. Der Bebauungsplan „Industriegebiet Lisdorfer Berg“ stellt den Standortfläche ebenfalls als Industriegebiet dar. Die dem Standort nächstgelegene Wohnnutzungen außerhalb des Industriegebietes befindet sich westlich des Standortes auf dem Gelände des Sablonhofes in einem Abstand von ca. 700 m. Der Wohnstandort ist als Mischgebiet nach BauNVO zu betrachten. Im Umfeld des „Industriegebiet Lisdorfer Berg“ sind ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen vorhanden. Das Betriebsgelände der geplanten Anlage liegt innerhalb der Schutzzone III des in diesem Bereich per Verordnung festgesetzten Wasserschutzgebietes C 20 „Bisttal“.

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgebiete:

Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nach-teilige Auswirkungen auf Grund der o.a. besonderen örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden können (Prüfung gemäß § 7 abs. 2 UVPG Stufe 2). Diese erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Maßgebend für diese Entscheidung war, dass die zusätzlichen Emissionen über die Kaminanlage unterhalb der Bagatellmassenströme nach TA Luft liegen. Zusätzliche Lärmemissionen sind weder durch den Betrieb der Kessel-Anlage, noch durch die daran gebundene Infrastruktur zu erwarten. Die naturschutzfachlichen Betroffenheiten wurden bereits im B-Plan-Verfahren zur Ausweisung des Industriegebietes sowie im Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung der Hallenkomplexe berücksichtigt. Damit ist eine nachteilige Beeinträchtigung der Nachbarschaft und der benachbarten Schutzgebiete auszuschließen.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Herr Hubert Altmeyer, Tel.: 0681-8500-1260, Email: lua@lua.saarland.de) richten.

Saarbrücken, den 18.10.2019

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

Dr. Joachim Sartorius