Gentechnische Anlagen und Arbeiten
Den rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen liegt ein Stufenkonzept zugrunde. Die Entwicklung und Erforschung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) erfolgt ebenso wie deren Einsatz in der Biotechnologie im sogenannten geschlossenen System, d. h. innerhalb von gentechnischen Anlagen. Nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) müssen gentechnische Anlagen abhängig von der Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Arbeiten angezeigt, angemeldet oder es muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Informationen und Formblätter zu den Anträgen finden Sie im Menüpunkt „Anzeige, Anmeldung und Genehmigungsantrag“.
Welche und wie viele gentechnische Anlagen im Saarland betrieben werden, erfahren Sie bei Auswahl des Menüpunktes „Gentechnische Anlagen im Saarland“. Unter dem Menüpunkt „Neue Techniken in der Molekularbiologie“ finden Sie Informationen und Empfehlungen zu den sogenannten Neuen Techniken sowie zum Einsatz molekularbiologischer Methoden in der Do-It-Yourself-Biologie (DIY-Biology).
Angrenzende Rechtsgebiete
Wenn gentechnisch gearbeitet wird, sind häufig auch andere Rechtsgebiete betroffen. Diese stellen teilweise eigene Anforderungen an den Betreiber und die verantwortlichen Personen. Vor allem dann, wenn bei den Arbeiten mit krankheitserregenden Organismen umgegangen wird, spielen zusätzliche Regelungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. Zu nennen sind hier die Biostoff-Verordnung mit ihren Anzeige- und Aufzeichnungspflichten oder das Infektionsschutzgesetz mit seinem Erlaubnisvorbehalt.
Weitere häufig zusammen mit dem Gentechnikrecht betroffene Rechtsgebiete sind
- das Gefahrgutrecht,
- das Chemikalien- und Gefahrstoffrecht,
- das Tierschutzrecht.
Da für die meisten dieser Vorschriften unterschiedliche Behörden zuständig sind, wird empfohlen, sich bei der genannten Kontaktstelle für das Gentechnikrecht im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz über die zuständigen Behörden für ggf. andere zu beachtende Vorschriften zu informieren.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat E/5: Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken