Thema: Gentechnik und Chemikalien
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Gentechnik und Chemikalien

Ozonschicht zerstörende Substanzen

Montrealer Protokoll
Stratosphärisches Ozon (Ozonschicht) ist ein lebenswichtiger Bestandteil der Atmosphäre, wobei es nicht mehr als einen fein verteilten zarten Schleier darstellt, der zusammengepresst auf Normaldruck lediglich eine Dicke von etwa 3 mm hätte. Es reicht aber aus, um die kurzwellige ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne zu absorbieren und so wie ein Sonnenschutz alles Leben auf der Erde vor den zellschädigenden Wirkungen zu schützen.

Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebige chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und Halon geschädigt werden. Ausgehend von Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halonen, die als Treibgase, Kühl- und Schäummittel beziehungsweise als Feuerlöschmittel in der Vergangenheit eingesetzt wurden, entstehenden Chlor-Radikale, die nach komplizierten Zwischenschritten vor allem im Bereich der sehr kalten polaren Stratosphäre in der Lage sind, viele Ozonmoleküle zu spalten. In den Bereichen der Pole ist die Ozonschicht teilweise so gering, dass man vor allem während der Wintermonate von einem "Ozonloch" spricht. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt.

In Europa und in Deutschland sind die Herstellung und die Vermarktung von FCKW und Halonen sowie von Produkten, die diese enthalten (Spraydosen, Kühlgeräte, Feuerlöscher) weitestgehend verboten. Auch die Ersatzstoffe (H-FCKW), die ebenfalls ein Ozonschädigungspotential besitzen, wenn auch in geringerem Umfang, werden nach und nach beschränkt.


Deshalb unsere Bitte:
Wenden Sie sich zur Entsorgung von Altgeräten (zum Beispiel Kühl- und Gefriergeräte) bitte an Ihre Gemeinde. Die Entsorgungsunternehmen stellen dann eine fachgerechte Aufbereitung und Zerstörung der enthaltenen FCKW sicher.


Nationale Umsetzung des Montrealer Protokolls
Am 1. Dezember 2006 löste die Chemikalien-Ozonschichtverordnung die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung von 1991 ab. Zum einen sollten die nationalen Regelungen an die europäischen Regelungen angepasst und Doppelregelungen vermieden werden. Zum anderen fand ein Ausbau der Vorschriften für den Betrieb, die Instandhaltung, Außerbetriebnahme und Entsorgung statt. Außerdem wird mit den Regelungen zur Sachkunde eine Minimierung der Emissionen Ozon abbauender Stoffe angestrebt.


Chemikalien-Ozonschichtverordnung:
Sachkundenachweis/ Fortbildungsveranstaltungen
Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden. Diese Personen müssen unter anderem zuverlässig sein, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben.
Ein Nachweis der Sachkunde kann beispielsweise erbracht werden, indem Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung dürfen nur solche Anbieter Fortbildungsveranstaltungen durchführen, die durch die zuständige Stelle anerkannt sind. Im Saarland ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hierfür die zuständige Behörde.

weiterführende Links:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleareSicherheit

Umweltbundesamt

Rechtliche Grundlagen:

Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV)

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat E/5: Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken