Thema: Gentechnik und Chemikalien
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Gentechnik und Chemikalien

GLP - Gute Laborpraxis

Gute Laborpraxis (GLP) gewährleistet Qualität, Vergleichbarkeit und Dokumentation von Prüfdaten nichtklinischer Studien

Was ist Gute Laborpraxis?

Als »Gute Laborpraxis« (GLP) wird ein internationales Regelwerk bezeichnet, das die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten aus Stoffuntersuchungen gewährleisten soll. In Deutschland sind die Grundsätze der Guten Laborpraxis im Chemikaliengesetz verankert. GLP-pflichtig nach dem Chemikaliengesetz sind alle nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Gemischen, deren Ergebnisse eine Risikobewertung in einem behördlichen Verfahren ermöglichen sollen.

Messgerät - AAS Messgerät - AAS
Foto: LAV - C.Walter

Diese Prüfungen haben unter strengen Qualitätssicherungs-Anforderungen zu erfolgen. Die Prüfeinrichtungen, die solche Tests durchführen, müssen nach den internationalen Grundsätzen GLP arbeiten und über eine entsprechende GLP-Bescheinigung verfügen. Die GLP-Grundsätze wurden von der OECD entwickelt und auf eine internationale Basis gestellt. So haben Sie dann auch Eingang in europäische und nationale Regelwerke gefunden.

Die Gute Laborpraxis ist ein Qualitätssicherungssystem und befasst sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen der Sicherheitsprüfungen. Hierzu zählen vor allem die Aufzeichnung, die Archivierung und die Berichterstattung dieser Prüfungen. Letztendlich soll sichergestellt werden, dass alle im Rahmen einer Prüfung anfallenden Daten vollständig und richtig in die Prüfberichte aufgenommen werden.


Die GLP-Bundesstelle

Die GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist zuständig für die Koordinierung und Harmonisierung GLP-relevanter Fragen im nationalen und internationalen Bereich sowie in der Überwachung bestimmter GLP-Prüfeinrichtungen. Das BfR veröffentlicht auch das Verzeichnis der GLP Prüfeinrichtungen / Prüfstandorte (PDF, 566KB, Datei ist nicht barrierefrei) .


Antragstellung im Saarland

Im Saarland ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz für die Erteilung einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 des Chemikaliengesetzes zuständig. Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des § 19a Abs. 1 ChemG durchführt, kann die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis nach Anhang 2 zum ChemG beantragen.

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat E/5: Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken