Thema: Abfall
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Abfall

Batterien

Die Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren regelt das Batteriegesetz (BattG). Ziel des Gesetzes ist es, den Schadstoffeintrag in die Umwelt durch Batterien zu verringern und eine umweltverträgliche Verwertung bzw. Beseitigung gebrauchter Batterien sicherzustellen.

Gebrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll!

Deshalb verpflichtet das Batteriegesetz die Verbraucher, gebrauchte Batterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.

Bei den Batterien unterscheidet man zwischen

  • Gerätebatterien,
  • Industriebatterien und
  • Fahrzeugbatterien

Gebrauchte Gerätebatterien können beim Handel, bei sogenannten freiwilligen Rücknahmestellen (z.B. Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen) oder, sofern der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger auf freiwilliger Basis eine Rücknahme anbietet, bei den kommunalen Wertstoffhöfen zurückgegeben werden.

Die anschließende umweltfreundliche Verwertung und Beseitigung übernehmen die Hersteller über sogenannte herstellereigene Rücknahmesysteme.

Aktuell sind zur Sammlung von Geräte-Altbatterien die folgenden Rücknahmesysteme eingerichtet:

Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien, GRS Consumer, GRS eMobility, GRS Healthcare und GRS Powertool

Adresse: Heidenkampsweg 44, 20097 Hamburg

Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS)

REBAT und REBAT+

Adresse: Karl-Hammerschmidt-Str. 36, 85609 Aschheim

REBAT und REBAT+

DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH und Landbell GmbH

Adresse: Rheinstraße 4 L, 55116 Mainz

DS-Batterien


Industriebatterien - dazu zählen z.B. die Batterien von Elektrofahrzeugen sowie die Akkus von E-Bikes – und Fahrzeugbatterien können beim Vertreiber unentgeltlich zurückgegeben werden.

Für Fahrzeugbatterien gilt folgende Sonderregelung:

Wird gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine gebrauchte Batterie zurückgegeben, ist der Händler verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben. Bei Rückgabe einer gebrauchten Batterie wird dieses dann von der Verkaufsstelle zurückerstattet.

Der Handel kann bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe dieser Marke verbinden.

Vorsicht beim Umgang mit Lithium-Batterien!

Die Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Man findet sie z.B. in Notebooks, Laptops, Smartphones, Kameras, in Spielzeug, Werkzeugen, Haushalts- und Gartengeräten sowie in E-Bikes.
Zwar sind lithiumhaltige Batterien und Akkus bei ordnungsgemäßem Umgang sicher, bei unsachgemäßer Verwendung stellen sie jedoch eine Brandgefahr dar.
Informationen zum richtigen Umgang mit lithiumhaltigen Batterien finden Sie hier

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Batterien wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. (Kontaktformular)