Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
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Pflegeversicherung – Neuerungen ab 01.07.2023

Zum 1. Juli 2023 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) enthält folgende Änderungen: 

  • Der Beitragssatz steigt grundsätzlich von 3,05 % auf 3,4 %.
  • Entsprechend wird der Zuschuss für privat und freiwillig Pflegeversicherte auf maximal 84,79 € erhöht.
  • Der Zuschlag für Kinderlose erhöht sich von 0,35 % auf 0,6 %.
  • Für Kinder unter 25 Jahren gilt: Ab dem 2. Kind verringert sich der Beitragssatz um einen Abschlag von 0,25 % je Kind. Der Abschlag gilt jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr des jeweiligen Kindes.

 

Beschäftigte mit Elterneigenschaft, die im Juni 2023 im Beschäftigungsverhältnis standen, erhalten in den nächsten Wochen ein Schreiben zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Selbstauskunft soll schnellstmöglich an die ZBS zurückgesandt werden.

Jede Änderung, die einen Abschlag bzw. den Wegfall eines Abschlages zur Folge hat (Insbesondere die Vollendung des 25.Lebensjahres eines Kindes), ist unverzüglich anzuzeigen.

Dies gilt auch für gesetzlich versicherte Versorgungsempfänger.