Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

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Organigramm der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle

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Aufgaben der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle

Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle ist eine Abteilung des Landesamtes für Zentrale Dienste. Sie ist in 5 Sachgebiete unterteilt, in denen sich 120 Bedienstete um die Berechnung und Zahlung der Gehälter, der Entgelte, des Kindergeldes sowie der Beihilfe für die Landesbediensteten und die Versorgungsempfänger kümmern.
Die Summe der von der ZBS verausgabten Personalkosten beträgt zur Zeit jährlich ca. 1,7 Mrd. Euro. Die ZBS gibt als Familienkasse etwa 25 Mio. Euro für Kindergeld und als Beihilfestelle 137 Mio.  Euro für die Erstattung von Krankheitskosten aus.

Sachgebiet C 1 – Automation und Rechtsangelegenheiten

Im Sachgebiet C 1 werden die bei der ZBS zum Einsatz kommenden Automationsverfahren DAISY (Dialogisiertes Abrechnungs- und Informationssystem für die Berechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge), BABSY (Beihilfe-Abrechnungssystem), EPVS (Einheitliches Personalverwaltungssystem) sowie ein Datenmanagementsystem, das die Führung elektronischer Akten ermöglicht, betreut. Des Weiteren sind hier die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie das Zwangsvollstreckungsverfahren angesiedelt.

Sachgebiet C 2 – Besoldung und Versorgung, Familienkasse

Das Sachgebiet ist mit insgesamt 25 Bediensteten für die Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Dienstbezüge der etwa 16.200 aktiven Beamten und Richter des Saarlandes verantwortlich.
Darüber hinaus die Festsetzung des Ruhegehalts der ca. 15.300 Landesbeamten nach deren Eintritt in den Ruhestand sowie die Sicherstellung der  ordnungsgemäßen Zahlung von Pensionen und Hinterbliebenenbezüge.
Neben alltäglichen Aufgaben, wie der Gewährung vermögenswirksamer Leistungen sind auch besondere Aufgaben, wie die Erteilung von Auskünften an die Familiengerichte bei Ehescheidungen, die Durchführung der Nachversicherung von ausgeschiedenen Beamten oder die Zahlung von Ausgleichbeträgen bei der Verteilung der Versorgungslasten zu erledigen.
Hier ist auch die Landesfamilienkasse angesiedelt, die das Kindergeld sowie die kinderbezogenen Bezüge- und Entgeltbestandteile für die saarländischen Landesbediensteten zur Zahlung anweist.

Sachgebiet C3 – Innere Dienste, Regress, Widerspruch, Pflege


Im Sachgebiet C3 erfolgt die Erfassung und Verteilung des Posteingangs für die gesamte ZBS sowie der zentrale Versand des postalischen Schriftverkehrs. Zudem werden in Sachgebiet elektronisch zu erfassende Unterlagen gescannt und archiviert.  

Darüber hinaus werden im Sachgebiet C3 von 5 Bediensteten die Regressansprüche wegen von Dritten verursachten Schäden geltend gemacht sowie Dienstunfälle im Bereich des Ministeriums für Finanzen und Europa und seiner nachgeordneten Behörden abgewickelt.   

In C3 ist auch die Zentrale Widerspruchsstelle für Beihilfe angesiedelt. 4 Bedienstete prüfen und entscheiden über die gegen Beihilfebescheide eingelegten Widersprüche. Ebenso ist dieses Sachgebiet für die Bearbeitung der Pflegeanträge zuständig. 5 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind auf diese besondere Art der Beihilfe spezialisiert und bearbeiten ausschließlich Anträge auf Gewährung von Beihilfe zur Aufwendungen für Pflege.

Sachgebiet C 4 – Entgelte

Im Sachgebiet C 4 kümmern sich 18 Bedienstete um die Löhne der 6500 Tarifbeschäftigen des Saarlandes sowie um deren Zusatzversorgung. Arbeitsschwerpunkte sind die Umsetzung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), das Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), das Zusatzversorgungsrecht (ZVK) sowie das Altersteilzeitrecht.

Sachgebiet C 5 – Beihilfe

Die Zentrale Beihilfestelle ist zuständig für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen der Beamten, Richter, Versorgungsempfänger sowie der sonstigen Beihilfeberechtigten. Insgesamt 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für eine zügige Bearbeitung der rd. 155.000 Beihilfeanträge im Jahr. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt in Abhängigkeit vom Antragsvolumen zwischen zwei und vier Wochen.


 

Stand: Juli 2018