Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Kindergeld

Für Beamte, Ruhestandsbeamte und Tarifbeschäftigte des Saarlandes (= Landesbedienstete) war bis zum 31.10.2022 die Familienkasse des Landesamts für Zentrale Dienste, Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle, Am Halberg 4, 66121 Saarbrücken für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld zuständig. Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beendigung der Sonderzuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes übernehmen die regional zuständigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit ab 01.11.2022 diese Aufgaben. Ausnahmen hierzu gibt es nicht.

Zur Beantragung von Kindergeld bzw. bei Fragen zum Kindergeld wenden Sie sich daher an die für Sie zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (wie z. B. die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-rheinland-pfalz-saarland-saarbruecken.html). Die ZBS erteilt hierzu keine Auskünfte.

 

Informationen zu den kinderbezogenen Besoldungsleistungen finden Sie auf der Seite der ZBS im Bereich Besoldung, unter dem Stichwort „Kinder“.