Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Das Saarland wird die Bearbeitung der Beihilfeanträge voraussichtlich ab 02.04.2024 auf die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) übertragen.

Damit ist es zukünftig möglich,

  • Beihilfeanträge auch elektronisch über eine App einzureichen (hierzu wird Ihnen die PBeaKK weitere Informationen zukommen lassen),
  • durch ein hohes Maß an Automation eine schnelle Bescheidung Ihrer Anträge sicherzustellen,
  • durch ein bundesweit tätiges Netz von spezialisierten Fachteams eine hohe Bearbeitungsqualität zu erreichen.

 

Bei Fragen oder Beratungsbedarf steht Ihnen zukünftig das Service-Team der PBeaKK mit einer ganztägig erreichbaren Service-Hotline zur Verfügung.

 

Einige der häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Beihilfe werden nachfolgend beantwortet:

 

  • Ab wann übernimmt die PBeaKK die Beihilfebearbeitung und für welche Zeiträume?

Die Bearbeitung durch die PBeaKK beginnt voraussichtlich am 02.04.2024. Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der ZBS eingehen, aber noch nicht bearbeitet werden konnten, werden zum Stichtag an die PBeaKK übergeben.

 

  • Wird es im März 2024 Einschränkungen im Beihilfe-Service der ZBS geben?

Durch die zwingend erforderliche Datenmigration, Schulungen und finalen Arbeiten kann es ab Mitte März zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen und Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit über das Service-Center kommen. Wir bitten um Verständnis, dass alle personellen Kapazitäten eingesetzt werden müssen, um einen möglichst reibungslosen Übergang zum 02.04.2024 sicherzustellen.

 

  • Wer bearbeitet zukünftig Widersprüche und Klagen?

Widersprüche und Klagen, die sich auf Bescheide beziehen, die durch die ZBS erlassen wurden, werden durch die ZBS bearbeitet. Bescheide, die durch die PBeaKK erlassen werden, werden auch im Rechtsbehelfserfahren durch die PBeaKK betreut.

 

  • Kann ich auch weiterhin die Anträge an die Adresse der ZBS schicken?

Es wird eine neue Postadresse geben. Diese wird Ihnen durch die PBeaKK noch bekannt gegeben.

 

  • Kann ich weiterhin meine Anträge in Papierform bei der ZBS einwerfen?

Ja. Nutzen Sie bitte den mit „Beihilfeanträge“ beschrifteten Briefkasten der PBeaKK im Dienstgebäude Am Halberg 4.

 

  • Ich habe für 2024 bereits Kostendämpfungspauschale (KDP) bei einem Beihilfeantrag bei der ZBS bezahlt. Wird die KDP auf die Festsetzungen der PBeaKK angerechnet?

Ja. Bereits abgezogene KDP werden bei den Beihilfeberechnungen der PBeaKK berücksichtigt.

 

  • Auf welches Konto erfolgt die Beihilfezahlung?

Die Auszahlung erfolgt auch weiterhin grundsätzlich auf Ihr Bezügekonto. Abweichende Bankverbindungen werden jedoch berücksichtigt.

 

  • Müssen Kontoänderungen mitgeteilt werden?

Ja. Kontoänderungen müssen zukünftig auch der PBeaKK mitgeteilt werden. Für dauerhafte Kontoänderungen steht auf der Homepage der PBeaKK ein Formular bereit.

Alles, was Sie zur Beantragung Ihrer Beihilfe wissen müssen, wird Ihnen die PBeaKK in einem Begrüßungsschreiben im März 2024 gesondert mitteilen.

 

Wichtiger Hinweis für die Empfänger von Pflegegeldabschlagszahlungen:

 

Auch die Pflegegeldabschlagszahlungen wird die PBeaKK übernehmen.

Der Auszahlungstermin wird sich von derzeit Mitte des Monats auf den Beginn des Folgemonats verschieben.

Dies bedeutet, dass die Pflegegeldabschlagszahlung für März 2024 nicht wie gewohnt Mitte März durch die ZBS, sondern Anfang April durch die PBeaKK ausgezahlt werden wird.

Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.

Eine Antragstellung für den Monat März 2024 ist im Saarland in den Fällen, die bisher schon Pflegeabschläge erhalten haben, nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn die Abschlagszahlung bis Februar 2024 befristet ist. Das Pflegegeld wird Anfang April automatisch überwiesen.

Die Antragstellung muss allerdings nach der Übertragung der Bearbeitung auf die PBeaKK nachgeholt werden. Den erforderlichen Antrag erhalten Sie zusammen mit dem Begrüßungsschreiben der PBeaKK im März 2024.