Das Saarland hat die Bearbeitung der Beihilfeanträge am 02.04.2024 auf die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) übertragen.
Nähere Informationen zur Beihilfebearbeitung finden Sie unter http://saarland.beihilfedienste.de
Damit ist es zukünftig möglich,
- Beihilfeanträge auch elektronisch über eine App einzureichen (hierzu wird Ihnen die PBeaKK weitere Informationen zukommen lassen),
- durch ein hohes Maß an Automation eine schnelle Bescheidung Ihrer Anträge sicherzustellen,
- durch ein bundesweit tätiges Netz von spezialisierten Fachteams eine hohe Bearbeitungsqualität zu erreichen.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf steht Ihnen zukünftig das Service-Team der PBeaKK mit einer ganztägig erreichbaren Service-Hotline zur Verfügung.
Einige der häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Beihilfe werden nachfolgend beantwortet:
- Seit wann übernimmt die PBeaKK die Beihilfebearbeitung und für welche Zeiträume?
Die Bearbeitung durch die PBeaKK begann am 02.04.2024. Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der ZBS eingegangen sind, aber noch nicht bearbeitet werden konnten, wurden zum Stichtag an die PBeaKK übergeben.
- Wer bearbeitet Widersprüche und Klagen?
Widersprüche und Klagen, die sich auf Bescheide beziehen, die noch durch die ZBS erlassen wurden, werden durch die ZBS bearbeitet. Bescheide, die durch die PBeaKK erlassen werden, werden auch im Rechtsbehelfserfahren durch die PBeaKK betreut.
- Können Anträge weiterhin in Papierform gestellt werden?
Ja. Neben der neuen Möglichkeit, durch die App PBeaKKDirekt Anträge elektronisch zu stellen, können Anträge auch weiterhin in Papierform abgegeben werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich die neue Postadresse:
Postbeamtenkrankenkasse
Beihilfedienste Saarland
70644 Stuttgart
Daneben kann der mit „Beihilfeanträge“ beschriftete Briefkasten der PBeaKK im Dienstgebäude der ZBS Am Halberg 4 in Saarbrücken genutzt werden. Bei hier eingehenden Anträgen ist aber aufgrund ihrer Bearbeitung, Umadressierung und Weiterleitung an die PBeaKK mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
- Wie erreiche ich die PBeaKK?
Kontaktmöglichkeiten der PBeaKK finden Sie auf der Homepage „saarland.beihilfedienste.de“
Dort finden Sie auch die Rufnummer der Service-Hotline. Zur Vermeidung evtl. Wartezeiten kann dort auch ein Rückruf-Service unter Angabe eines entsprechenden Zeitfensters gebucht werden.
- Ich habe Probleme mit bzw. Fragen zur Einreichungs-App der PBeaKK. Was kann ich tun?
Kontaktieren Sie direkt das App-Team der PBeaKK. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der oben angegebenen Homepage unter der Rubrik „PBeaKKDirekt“.
- Auf welches Konto erfolgt die Beihilfezahlung?
Die Auszahlung erfolgt auch weiterhin grundsätzlich auf Ihr Bezügekonto. Abweichend angegebene Bankverbindungen werden jedoch berücksichtigt.
- Müssen Kontoänderungen mitgeteilt werden?
Ja. Kontoänderungen müssen zukünftig auch der PBeaKK mitgeteilt werden. Für dauerhafte Kontoänderungen steht auf der Homepage der PBeaKK ein Formular bereit
- Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Leistungsantrags?
Leistungsanträge werden grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeitet. Allerdings können im Einzelfall bei erhöhtem Einreichungsvolumen oder komplexen Fällen auch längere Bearbeitungszeiten auftreten.
- Wie wird die Überschreitung von Regelsätzen bei Medikamenten bei Vorliegen von Ausnahmebescheinigungen gewährleistet?
Nach erstmaliger Geltendmachung wird das Vorliegen einer Ausnahmebescheinigung in der betreffenden Akte vermerkt und künftig berücksichtigt.
- Wann wird eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fache des Einfachsatzes) für ärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anerkannt?
Die Schwellenwertüberschreitung ist dann beihilfefähig, wenn sie notwendig sowie wirtschaftlich angemessen ist und dies aus der eingereichten Rechnung ersichtlich ist. Besonderheiten, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, liegen vor, wenn sie - abweichend von der Mehrzahl der Behandlungsfälle - gerade bei der Behandlung des betreffenden Patienten aufgetreten sind. Wurde eine über dem o.g. Schwellenwert abgerechnete Leistung wegen unzureichender Begründung als nicht beihilfefähig gekürzt, kann die beihilfeberechtigte Person diesbezüglich nochmals in Kontakt mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt treten und eine entsprechende Begründung nachfordern.
- Wie reiche ich eine nachträgliche Begründung ein?
Eine nachgeforderte Begründung kann formlos per App (Sonstige Einreichung) oder auf dem Postweg unter Angabe der Vorgangsnummer (SLAXXXXXXXXXXX) eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis für die Empfänger von Pflegegeldabschlagszahlungen:
Auch die Pflegegeldabschlagszahlungen wurde durch die PBeaKK übernommen.
Der Auszahlungstermin hat sich von derzeit Mitte des Monats auf den Beginn des Folgemonats verschoben.
Dies bedeutet, dass die Pflegegeldabschlagszahlung für März 2024 nicht wie gewohnt Mitte März durch die ZBS, sondern Anfang April durch die PBeaKK ausgezahlt werden wird.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.
Eine Antragstellung für den Monat März 2024 ist im Saarland in den Fällen, die bisher schon Pflegeabschläge erhalten haben, nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn die Abschlagszahlung bis Februar 2024 befristet ist. Das Pflegegeld wird Anfang April automatisch überwiesen.
Die Antragstellung muss allerdings nach der Übertragung der Bearbeitung auf die PBeaKK nachgeholt werden. Den erforderlichen Antrag erhalten Sie zusammen mit dem Begrüßungsschreiben der PBeaKK im März 2024.