Thema: Gesundheit und Prävention
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Organspende kann Leben retten

Auf dem Bild sieht man einen Organspendeausweis, der aus einer Geldbörse guckt. Organspendauseis
Foto: Presse/MASFG

Jedes Jahr warten zahlreiche Patientinnen und Patienten auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen und die eigens bewusst getroffene Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren.

Per Eintrag im Organspende-Register oder mittels Organspendeausweis kann einer Organentnahme zugestimmt oder widersprochen werden. Beides ist wichtig, denn es schafft neben der Klarheit für Ärztinnen und Ärzte auch Entlastung für die Angehörigen.

Organspendeausweis

Das Bild zeigt den Organspendeausweis. Es ist eine Karte, auf der potenzielle Oragnspender ihren Namen und ihren Wohnort eintragen können.
Der Organspendeausweis schafft Klarheit Foto: Pressestelle/MASFG

Ein Organspendeausweis bringt Ihnen Sicherheit. Sie können damit verbindlich entscheiden, ob Ihnen nach Ihrem Tod Organe entnommen werden dürfen, welche Organe Ihnen entnommen werden dürfen oder ob Sie eine Organentnahme ablehnen. Ihre Entscheidung ist für die Ärztinnen und Ärzte bindend und erspart es Ihren Angehörigen, in einer oftmals belastenden Situation stellvertretend für Sie entscheiden zu müssen. In der Zeile „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ kann eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.

Fragen und Antworten

Ich möchte Organspender/Organspenderin werden. Was ist zu tun?

Sie müssen lediglich Ihre Eintragung im Organspende-Register vornehmen oder einen Organspendeausweis ausfüllen. Daneben ist zu empfehlen, auch Angehörigen Ihre Entscheidung mitzuteilen. Im Übergangszeitraum bis Januar 2025 sollten Sie Ihre Entscheidung neben der Eintragung im Register zusätzlich auch schriftlich (etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) festhalten. Einen ausfüllbaren Ausweis finden Sie in diesem Faltblatt, ebenso in vielen Arztpraxen und im Internet.

Was ist das Organspende-Register?

Seit März 2024 haben Sie die Möglichkeit Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch online unter www.organspende-register.de abzugeben. Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, das Ihnen kostenlos und freiwillig die Möglichkeit bietet, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Sie können Ihre Eintragung jederzeit ändern oder löschen. Geführt wird das Organspende-Register vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Der Organspendeausweis oder andere schriftliche Erklärungen bleiben neben dem Organspende-Register weiterhin gültig. Liegen mehrere Erklärungen vor, so gilt immer die jüngste. Daher ist es wichtig, dass Ihre dokumentierte Entscheidung immer auf dem aktuellen Stand ist.

Ab und bis zu welchem Alter kann ich eine Erklärung abgeben?

Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Ein Widerspruch zur Organspende kann ab dem Alter von 14 Jahren abgegeben werden. Die Einwilligung in die Organspende oder die Übertragung der Entscheidung auf eine Person des Vertrauens ist ab 16 Jahren möglich. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich – entscheidend ist, dass Minderjährige die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen.

Muss ich mich für oder gegen eine Organspende entscheiden? Wer entscheidet nach meinem Tod?

Die Entscheidung ist grundsätzlich freiwillig. Sie können im Organspende-Register oder auf dem Organspendeausweis Ihre Zustimmung, aber auch Ihre Ablehnung zur Organspende dokumentieren. Wenn Sie sich nicht erkennbar entschieden haben, dürfen Ihnen nach dem Tod nicht ohne Weiteres Organe entnommen werden. In diesem Fall müssen nahe Angehörige wie Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Eltern einer Organentnahme zustimmen – eine für die Angehörigen schwierige Entscheidung.

Muss ich mich untersuchen lassen, wenn ich Organspender/Organspenderin werden will?

Nein. Die Bereitschaft zur Organspende hängt nicht davon ab, ob Sie zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung völlig gesund sind. Entscheidend ist der Gesundheitszustand der Organe zum Zeitpunkt der Entnahme nach Ihrem Tod.

Welche Organe können gespendet werden? Kann ich meine Erklärung zur Organspende auf bestimmte Organe beschränken?

Gespendet werden können Organe wie Nieren, Lungen, Herz, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm, aber auch Gewebe wie die Hornhaut der Augen, Herzklappen und andere Gewebe. Im Organspende-Register sowie im Organspendeausweis haben Sie ausdrücklich die Möglichkeit, bestimmte Organe oder Gewebe von der Spende auszunehmen, wenn Sie dies wünschen.

Wird trotz Organspendeausweis alles Mögliche für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkrankt bin?

Selbstverständlich ist das oberste Ziel der Ärztinnen und Ärzte, das Leben der Patienten zu erhalten. Rettungsteams sowie notärztliches und intensivmedizinisches Personal werden immer alles tun, um Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren und Ihr Leben zu retten. Die Frage nach einer Organspende stellt sich erst, wenn der unumkehrbare Hirntod des Patienten oder der Patientin festgestellt wurde.

Muss ich befürchten, dass mir Organe gegen meinen Willen entnommen oder dass Organe nach der Entnahme verkauft werden?

Eindeutig nein! Ohne die Zustimmung betroffener Patientinnen und Patienten oder von nahen Angehörigen dürfen grundsätzlich keine Organe entnommen werden. Der Verkauf von Organen ist per Gesetz verboten.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organentnahme erfüllt sein?

Bevor Organe entnommen werden können, muss entweder die Einwilligung der Verstorbenen oder die der Angehörigen dafür vorliegen. Außerdem müssen zwei Neurologen unabhängig voneinander den Hirntod des Patienten oder der Patientin festgestellt haben. Auf eine Organspende wird verzichtet, wenn beim Organspender oder bei der Organspenderin Erkrankungen vorliegen, die potentielle Organempfänger gefährden könnten.

Können Angehörige den Verstorbenen nach der Organentnahme sehen?

Ja. Die Angehörigen können in jeder gewünschten Weise von den Verstorbenen Abschied nehmen. Nach der Organentnahme wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben, die Operationswunde wird verschlossen.

Was, wenn ich meine Meinung ändere?

Niemand muss fürchten, sich ein für allemal festzulegen. Wer seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende ändern möchte, kann dies durch einen neuen Organspendeausweis bzw. die Anpassung der jeweiligen Dokumentationsform tun (bspw. durch Registereintrag oder Patientenverfügung). Die sicherste Alternative ist der Eintrag in das Organspende-
Register, da dort die Entscheidung jederzeit vom berechtigten Personal abgerufen werden kann. Bei mehreren vorliegenden Erklärungen ist es empfehlenswert die Anpassungen einheitlich vorzunehmen, um die Wahrung des Patientenwillens zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt immer die zuletzt abgegebene Erklärung. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen über den geänderten Entschluss zu informieren.

Wo sollte ich meinen Ausweis aufbewahren?

Der Organspendeausweis wird an keiner ­offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Es ist sinnvoll, den Ausweis mit den Personalpapieren bei sich zu ­tragen. In Notfällen schauen Rettungskräfte dort als ­erstes nach und können die Angehörigen verständigen. Möglich ist aber auch, den Ausweis bei ­Angehörigen oder nicht verwandten Vertrauenspersonen zu hinterlegen. Wenn man den Ausweis bei sich zu Hause aufbewahren möchte, bietet sich an, zumindest einer vertrauenswürdigen Person mitzuteilen, wo sich dieser befindet.

Wo bekomme ich weitere Infos?

Fragen zum Thema Organspende beantworten Experten der Bundeszentrale für gesundheitliche ­Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter der gebührenfreien Telefonnummer (0800) 90 40 400.

Transplantationsbeauftragte

Im Transplantationsgesetz ist verankert, dass jedes Entnahmekrankenhaus mindestens eine Transplantationsbeauftragte oder einen Transplantationsbeauftragten bestellen muss. Für diese Tätigkeit müssen die benannten Ärztinnen und Ärzte oder Pflegenden über entsprechende fachliche Qualifikationen verfügen.

Genaue Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Transplantationsbeauftragten im Saarland sind im Transplantationsgesetz sowie im saarländischen Ausführungsgesetz festgelegt.

Demnach gehören die Beratung und Unterstützung von Angehörigen der potenziell Spendenden sowie die Informationsvermittlung an die Beteiligten zu den Hauptaufgaben der Transplantationsbeauftragten. Dazu kommt neben der Koordination, Dokumentation und Meldung der Organspenden auch die regelmäßige Fortbildung des ärztlichen und pflegerischen Personals.

Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission – in gemeinsamer Trägerschaft von Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Bundesärztekammer – haben eine unabhängige Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht eingerichtet.

Seit dem 19.03.2024 leitet Herr Prof. Dr. jur. Michael Lindemann die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin.

Aufgabe der Vertrauensstelle ist es, auf vertraulicher Basis Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bzw. Informationen im Zusammenhang mit Auffälligkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und auf deren Klärung in Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission hinzuwirken. Die Vertrauensstelle ist als Ansprechpartner unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden.

Die Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ ist postalisch unter

Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

sowie über vertrauensstelle_transplantationsmedizin@baek.de zu erreichen

Kontakt

Transplantationszentrum des Saarlandes

Universitätsklinikum Homburg
Kirrberger Straße Geb. 40
66421 Homburg
E-Mail: transplant@uks.eu

Weiterführende Links

Deutsche Stiftung Organtransplantation

Entscheidung zur Organspende

Saarländisches Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz

Organspende-Register

Organspende-Infos der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung