3. Verstöße gegen das STFLG
Welche Sanktionen können ein Unternehmen treffen, das gegen seine Pflichten nach dem STFLG verstößt?
Je nach Lage des Falles und nach Art des Verstoßes kommen die folgenden Sanktionen in Betracht:
- Bei einmaligen schuldhaften Verstoß Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von ein bis zu fünf
Prozent des Auftragswertes
- Bei mehreren Verstößen Zahlung einer Vertragsstrafe bis zu 10 Prozent des Auftragswertes
- Bei schuldhafter Nichterfüllung der aus dem Gesetz resultierenden Anforderungen Recht des
Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung
- Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb für eine Dauer von bis zu drei Jahren und
Eintragung der betroffenen Unternehmen in ein Register