Arbeits- und Sozialrecht
Die Arbeits- und Einkommensbedingungen der überwiegenden Mehrheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland sind in Tarifverträgen vereinbart. Es gibt allerdings verschiedene, ineinandergreifende Instanzen und Regelungsinstrumente, mit denen die Arbeitsverhältnisse der abhängig Beschäftigten geregelt werden. Ein Fundament ist der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebene Grundsatz der Tarifautonomie.
Daneben gibt es die Arbeits- und Sozialgesetze, die grundsätzliche Fragen zum Arbeitsverhältnis und den zulässigen Arbeitsbedingungen allgemeingültig regeln. Sie setzen Mindeststandards fest, z.B. in den Bereichen: Kündigungsfrist, Mindesturlaub, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Entgelt im Krankheitsfall, Sozialversicherungen, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit u.a.m.
Das Verhältnis von Tarifverträgen zu gesetzlichen Regelungen
In den Tarifverträgen dürfen alle Bereiche selbstbestimmt ausgehandelt werden, die gesetzlich nicht geregelt sind, zum Beispiel die Höhe von Löhnen, Gehältern und sonstigen Entgelten. Das Arbeits- und Sozialrecht bildet den Rahmen für Tarifvereinbarungen, die über diese Bereiche hinausgehen. So gibt es im Arbeits- und Sozialrecht feststehende, unabänderliche Gesetze und solche, die eine Abweichung durch Tarifvereinbarungen zulassen. Die Tarifparteien bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen vorgeschriebene, zwingende Mindestbedingungen, wie die z.B. dem Mindesturlaub, in jedem Falle einhalten.
In den verschiedenen Arten der Tarifverträge werden allerdings Regelungen vereinbart, die solche gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbedingungen im Sinne der Arbeitnehmer erweitern. Nur wenn die abweichenden Vereinbarungen wirklich das Kriterium der Verbesserung oder der Erweiterung erfüllen, sind sie für die Tarifparteien bindend. Beispiele dafür sind Regelungen zur Arbeitszeit, des Urlaubsanspruchs oder Gründe für die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung.
Die Arbeitsgesetze bzw. Arbeitnehmerschutzgesetze (Bundesurlaubsgesetz, Jugendschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz usw.), die ein Arbeitsverhältnis bestimmen oder in wesentlichen Bereichen gestalten, sind als Taschenbücher im Buchhandel erhältlich.