Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Das seit 1. März 1996 gültige AEntG verpflichtet sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, als auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, zur Einhaltung gesetzlicher und in bestimmten Branchen tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen. Diese zwingenden Arbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Beiträge zu einer Urlaubskasse.
Im Ausland ansässige Arbeitgeber sind allerdings nur dann zur Einhaltung deutscher tarifvertraglicher Standards verpflichtet, wenn diese Tarifregelungen (durch eine Allgemeinverbindlicherklärung oder eine Rechtsverordnung) auch für alle entsprechenden deutschen Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben sind.
Die zwingenden Arbeitsbedingungen müssen in einem nach dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund des AEntG allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag festgelegt sein.
Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz verbindliche Urlaubsregelungen gibt es im Bauhauptgewerbe, im Dachdeckerhandwerk, im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
Entsprechende tarifvertragliche Mindestlöhne gelten derzeit für verschiedene Branchen. Eine Übersicht über die Mindestlöhne im Sinne des AEntG entnehmen Sie dem nebenstehenden Link.