Aufenthalt, Asyl
Dieses Sachgebiet ist zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen betreffend Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber im Saarland sowie Ausländer aus Nicht-EU-Staaten.
In diesem Zusammenhang werden Anträge auf Erteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln bearbeitet:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Duldung
- Aufenthaltsgestattung
- Blaue Karte EU
- Daueraufenthalt EU
- ICT-Karte (und Mobiler ICT-Karte)
Diese sind auch unter folgendem Link nochmals genauer nachzulesen: BMI_Aufenthalt
Im Übrigen können im Rahmen von Besuchsaufenthalten Verpflichtungserklärungen ausgestellt werden.
Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine fliehen mussten, erhalten unter gewissen Voraussetzungen einen humanitären Aufenthaltsstatus zum vorübergehenden Schutz. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie sich zum Zeitpunkt des 24. Februars 2022 in der Ukraine aufgehalten haben. Nähere Informationen finden Sie unter der folgenden Webseite: ukraine.saarland.de
Erreichbarkeiten: