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Abteilung 2: Zentrale Ausländerbehörde

Zusammenführung in Lebach: Zentrale Ausländerbehörde arbeitet an einem Standort

Seit Jahresbeginn 2021 arbeitet die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB), die bislang neben der Landesaufnahmestelle Lebach zum Teil auch an einem Standort in Saarbrücken (Lebacherstr. 6a in 66113 Saarbrücken) untergebracht war, ausschließlich von ihrem zentralen Hauptstandort Lebach aus.

Weitere Informationen zur Standortzusammenführung finden Sie in der nachfolgend verlinkten Pressemitteilung

Allgemeine Hinweise

Die Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde werden ab sofort vermehrt den postalischen oder elektronischen Kommunikationsweg nutzen, um unaufschiebbare Anliegen auch weiterhin bedienen zu können.

Telefonische Auskünfte oder Auskünfte auf Anfragen per E-Mail werden weiterhin erteilt.

Termineinladungen werden von der Ausländerbehörde in Lebach grundsätzlich nach Dringlichkeit vergeben und postalisch oder per E-Mail an die Betroffenen übermittelt. Eine gesonderte Kontaktaufnahme durch die Betroffenen ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich

Mit entsprechenden Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage ist derzeit zu rechnen.

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in vier Sachgebieten am Hauptstandort Lebach.

2.1 Landesaufnahmestelle

Schlesierallee 17, Oderring 16, Pommernstraße 1

66822 Lebach

Die Landesaufnahmestelle ist Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber sowie Gemeinschaftsunterkunft und Ausreisezentrum für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und unerlaubt eingereiste Ausländer.

2.2 Rechtsangelegenheiten, Rückkehrmanagement

Dillinger Straße 67, Gebäude 2

66822 Lebach

Dieses Sachgebiet ist Widerspruchsstelle gegen Bescheide der Zentralen Ausländerbehörde und vertritt diese bei allen Rechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus umfasst das Sachgebiet die Clearing- und Rückkehrberatungsstelle.

 

2.3 Aufenthalt, Asyl

Dillinger Straße 67, Gebäude 2

66822 Lebach

Dieses Sachgebiet ist zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen betreffend Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber im Saarland sowie Ausländer aus Nicht-EU-Staaten.

2.4. Einreise, Fachkräftemangel

Oderring 23 - 25

66822 Lebach

Das Sachgebiet 2.4 ist zuständig für alle Einreisen zwecks Daueraufenthaltes sowie für alle EU-Bürger im Saarland. Ebenfalls wird die neu hinzugekommene Zuständigkeit für die Verfahren der Fachkräfteeinwanderung in Sachgebiet 2.4 bearbeitet.

 

Dienstleistungen

Nähere Informationen, Anträge und Formulare zu folgenden Dienstleistungen erhalten Sie über den folgenden Link (Bürgerdienste Saar): https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/welcome

  • Arbeit als Au-Pair in Deutschland
  • Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Union

  • Ausstellen einer Bescheinigung über den Fortbestand des Aufenthaltstitels eines längerfristigen Auslandsaufenthaltes

  • Fragen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

  • Fragen zum Familiennachzug

  • Besuch von Integrationskursen

  • Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland

  • Beantragen einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern, die keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind.

  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers

Rückkehrberatung

Seit dem 14.11.2016 befindet sich in Lebach beim Landesverwaltungsamt in der Zentralen Ausländerbehörde eine Rückkehrberatungsstelle, die allen Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive die Möglichkeit bietet, sich frühzeitig über die Option einer freiwilligen Rückkehr zu informieren. Das Beratungsangebot richtet sich aber nicht nur an Asylbewerber im laufenden Verfahren, sondern auch an bereits abgelehnte Asylbewerber einschließlich der sogenannten Dublin-Fälle sowie Personen mit Aufenthaltstitel.
Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt, das im Rahmen des integrierten Rückkehrmanagements in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgesetzt wird.
Durch eine intensive und individuelle Beratung soll eine zeitnahe und geplante Rückkehr mit dem Ziel einer nachhaltigen Reintegration der Menschen in ihrer Heimat unterstützt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Reisekosten übernommen und auch eine finanzielle Förderung für den Neuanfang im Heimatland zugeteilt werden.
Die Rückkehrberatungsstelle finden Sie unter folgender Adresse:

Landesverwaltungsamt
- Zentrale Ausländerbehörde –
Dillinger Str. 67/Gebäude 2/Zimmer 2.25
66822 Lebach

Telefon: 0681/501-00
FAX: 0681/501-6858
E-Mail: rueckkehr@lava.saarland.de

Kontaktdaten / Hausanschrift

Dillinger Straße 67/2

66822  Lebach

Telefon: 06 81 / 5 01-00

Fax: 06 81 / 5 01-68 04

E-Mail: zab@lava.saarland.de

Internet: www.saarland.de

Sprechzeiten: Mo, Di u. Do: 08.00 - 12:00 u. 13:00 - 15:30 Uhr (Aktuell Termine nur nach Vereinbarung (s.o.)). 

Mi u. Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Bürgerdienste Saar