Abteilung 3: Zentrale Bußgeldbehörde (ZBB)
Abteilung 3: Zentrale Bußgeldbehörde
Zuständigkeitsbereich:
Die Zentrale Bußgeldbehörde umfasst folgende Sachgebiete:
Sachgebiet 3.1
Grundsatzfragen, Rechtsfragen, Qualitätsmanagement und Innere Organisation
Sachgebiet 3.2
Verkehrsordnungswidrigkeiten, Anzeigensachbearbeitung
Sachgebiet 3.3
- Kasse
- Mahn- und Vollstreckungswesen, einschließlich Vollstreckungskooperationen
- Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostillen-Verfahren)
Aufgaben und Ziele:
Die ZBB ist für die Bearbeitung von Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr zuständig und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholdelikte sowie Verstöße gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die Ladungssicherungspflicht. Zudem kann die ZBB die Einziehung eines unrechtmäßig erlangten Gewinnes z.B. aufgrund von Überladung, anordnen. Wird eine rechtskräftige Forderung nicht bezahlt, so wird sie durch die Vollstreckungsstelle beigetrieben.
Wichtigste Aufgabe und Ziel der ZBB ist die Stärkung und Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Ahndung von verkehrsrechtlichen Verstößen. Die Vollstreckung der offen stehenden Forderungen (i. d. R. nicht bezahlte Bußgelder und Kostenbescheide) dient der präventiven Gefahrenabwehr und Durchsetzung der Rechtsordnung im Straßenverkehr.
Zahlungsaufforderung/Kontodaten
Sie haben im Rahmen einer Verwarnungs- oder Bußgeldangelegenheit eine Zahlungsaufforderung erhalten und möchten den Betrag überweisen? Verwenden Sie hierfür einfach den ebenfalls übersandten Zahlungsträger oder die nachfolgende Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: Zentrale Bußgeldbehörde St. Ingbert
IBAN: DE66590500000003000015
BIC: SALADE55
Konto: 3000015
BLZ: 59050000
Um die eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleisten zu können, geben Sie bei Überweisungen bitte stets das dazugehörige Aktenzeichen als Verwendungszeck an.
Kontakt, Allgemeine Öffnungszeiten
Zentrale Bußgeldbehörde
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
E-Mail-Kontakt (zbb@lava.saarland.de)
Telefon (0681) 501-7070
Telefax(0681) 501-7052
Öffnungszeiten
Bareinzahlungen sind möglich von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr und zusätzlich Mittwoch zwischen 13.30 und 15:30 Uhr.
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung gerne auch außerhalb dieser Zeiten.
Links
Bundesverkehrsministerium für Straßenbau
Gebrauchsanweisungen der im Saarland eingesetzten Messsysteme
Gebrauchsanweisungen der im Saarland eingesetzten Messsysteme
Nachfolgend finden Sie die bei der saarländischen Polizei und den saarländischen Kommunen im Einsatz befindlichen Messsysteme. In der Verfahrensakte ist im Messprotokoll dokumentiert, mit welchem Messgerät der Verstoß festgestellt wurde.
Zum Öffnen der Dateien verwenden Sie bitte das übermittelte Kennwort. Bitte vergewissern Sie sich auch, dass Sie den von uns mitgeteilten Link geöffnet haben, da nur die richtige Kombination von Link und Kennwort die Gebrauchsanweisung öffnet!
Es darf nur die Gebrauchsanweisung für das jeweils aktuell in diesem Verfahren eingesetzte Messgerät zu diesem konkreten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren verwendet werden. Auf die Strafbestimmung des § 106 Urheberrechtsgesetz bei missbräuchlichen Gebrauch wird verwiesen.
Die Gebrauchsanweisungen wurden in der jeweiligen Copyright-Version durch die Herstellerfirmen unterschiedlich geschützt zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall kann daher ein Kopieren, Drucken oder Speichern nicht möglich sein.
Einseitensensor Typ ES3.0 - Stand 10.10.2013
Einseitensensor Typ ES3.0 - Stand 07.03.2014
Einseitensensor Typ ES8.0 - Stand 28.02.2020
Einseitensensor Typ ES8.0 - Stand 17.02.2023
Einseitensensor Typ ES8.0 - Stand 02.07.2023
Multanova 6F digital - Stand 30.01.2013
Multanova 6F digital - Stand 30.07.2009
PoliScan F1 HP - Stand 11.07.2016 - Softwareversion 3.7.4
PoliScan FM1 - Stand 22.06.2017 - Softwareversion 4.4.5
PoliScan FM1 - Stand 24.02.2020 - Softwareversion 4.4.5 und 4.4.9
ProViDa 2000 Modular - Stand 09.07.2012
SpeedoPhotDigital - Stand 30.01.2013
TraffiPhotIII -Stand 26.05.2011
TraffiStar S330 - Stand 19.10.2012
TraffiStar S330 - Stand 27.03.2012
Vidit VKS 4.5 - Stand 21.09.2019
Enforcement_Trailer - R.06 - Stand 12.04.2019
Enforcement_Trailer - R.07 - Stand 23.11.2020
Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostillen-Verfahren)
Seit dem 17.02.2017 ist das Landesverwaltungsamt für die Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig.
Urkunden deutscher Behörden können im Ausland bei ausländischen Behörden in der Regel nur dann verwandt werden, wenn die Echtheit der jeweiligen Urkunde zuvor im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs bestätigt worden ist, weil die ausländischen Behörden die Echtheit öffentlicher Urkunden, die in Deutschland ausgestellt werden, nicht in jedem Fall selbst überprüfen können.
Weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter der Internetadresse Auswärtiges Amt.
Dort ist ausführlich dargestellt, für welche deutschen öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland eine Beglaubigung (in welcher Form) erforderlich bzw. ausreichend ist. Darüber hinaus finden Sie auch Hinweise, von welchen Staaten eine bestimmte Form der Beglaubigung (Haager Apostille/Legalisation) vorausgesetzt bzw. gefordert wird.
Weitere Infos und Formulare finden Sie auf: Bürgerdienste Saar
"Apostillentelefon": (0681) 501 2091