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Abteilung 3: Zentrale Bußgeldbehörde (ZBB)

Abteilung 3: Zentrale Bußgeldbehörde

Zuständigkeitsbereich:

Die Zentrale Bußgeldbehörde umfasst folgende Sachgebiete:

Sachgebiet 3.1

Grundsatzfragen, Rechtsfragen, Qualitätsmanagement und Innere Organisation

Sachgebiet 3.2

Verkehrsordnungswidrigkeiten, Anzeigensachbearbeitung

Sachgebiet 3.3

  • Kasse

  • Mahn- und Vollstreckungswesen, einschließlich Vollstreckungskooperationen

  • Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostillen-Verfahren)

 

Aufgaben und Ziele:

Die ZBB ist für die Bearbeitung von Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr zuständig und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholdelikte sowie Verstöße gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die Ladungssicherungspflicht. Zudem kann die ZBB die Einziehung eines unrechtmäßig erlangten Gewinnes z.B. aufgrund von Überladung, anordnen. Wird eine rechtskräftige Forderung nicht bezahlt, so wird sie durch die Vollstreckungsstelle beigetrieben.

Wichtigste Aufgabe und Ziel der ZBB ist die Stärkung und Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Ahndung von verkehrsrechtlichen Verstößen. Die Vollstreckung der offen stehenden Forderungen (i. d. R. nicht bezahlte Bußgelder und Kostenbescheide) dient der präventiven Gefahrenabwehr und Durchsetzung der Rechtsordnung im Straßenverkehr.

Zahlungsaufforderung/Kontodaten

Sie haben im Rahmen einer Verwarnungs- oder Bußgeldangelegenheit eine Zahlungsaufforderung erhalten und möchten den Betrag überweisen? Verwenden Sie hierfür einfach den ebenfalls übersandten Zahlungsträger oder die nachfolgende Bankverbindung:

Zahlungsempfänger:          Zentrale Bußgeldbehörde St. Ingbert

IBAN:                                     DE66590500000003000015

BIC:                                        SALADE55   

Konto:                                    3000015

BLZ:                                       59050000

Um die eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleisten zu können, geben Sie bei Überweisungen bitte stets das dazugehörige Aktenzeichen als Verwendungszeck an.

 

Kontakt, Allgemeine Öffnungszeiten

Zentrale Bußgeldbehörde

Am Markt 7

66386 St. Ingbert

E-Mail-Kontakt (zbb@lava.saarland.de)

Telefon (0681) 501-7070

Telefax(0681) 501-7052

 

Öffnungszeiten

Bareinzahlungen sind möglich von Montag bis Freitag  zwischen 8:00 und 12:00 Uhr und zusätzlich Mittwoch zwischen 13.30 und 15:30 Uhr.

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung gerne auch außerhalb dieser Zeiten.

 

Links

Bürgerdienste Saar

Kraftfahrtbundesamt

Tatbestandskatalog

Bundesverkehrsministerium für Straßenbau

Gebrauchsanweisungen der im Saarland eingesetzten Messsysteme

Gebrauchsanweisungen der im Saarland eingesetzten Messsysteme

 

Nachfolgend finden Sie die bei der saarländischen Polizei und den saarländischen Kommunen im Einsatz befindlichen Messsysteme. In der Verfahrensakte ist im Messprotokoll dokumentiert, mit welchem Messgerät der Verstoß festgestellt wurde.

Zum Öffnen der Dateien verwenden Sie bitte das übermittelte Kennwort. Bitte vergewissern Sie sich auch, dass Sie den von uns mitgeteilten Link geöffnet haben, da nur die richtige Kombination von Link und Kennwort die Gebrauchsanweisung öffnet!

Es darf nur die Gebrauchsanweisung für das jeweils aktuell in diesem Verfahren eingesetzte Messgerät zu diesem konkreten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren verwendet werden. Auf die Strafbestimmung des § 106 Urheberrechtsgesetz bei missbräuchlichen Gebrauch wird verwiesen.

Die Gebrauchsanweisungen wurden in der jeweiligen Copyright-Version durch die Herstellerfirmen unterschiedlich geschützt zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall kann daher ein Kopieren, Drucken oder Speichern nicht möglich sein.

Einseitensensor Typ ES3.0 - Stand 10.10.2013

Einseitensensor Typ ES8.0 - Stand 28.02.2020

Multanova 6F digital - Stand 30.01.2013

Multanova 6F digital - Stand 30.07.2009

PoliScan F1 HP - Stand 11.07.2016 - Softwareversion 3.7.4

PoliScan FM1 - Stand 22.06.2017 - Softwareversion 4.4.5

PoliScan FM1 - Stand 24.02.2020 - Softwareversion 4.4.5 und 4.4.9

ProViDa 2000 Modular - Stand 09.07.2012

SpeedoPhotDigital - Stand 30.01.2013

TraffiPhotIII -Stand 26.05.2011

TraffiStar S330 - Stand 19.10.2012

TraffiStar S330 - Stand 27.03.2012

Vidit VKS 4.5 - Stand 21.09.2019

Entforcement_Trailer - R.06 Stand 12.04.2019

Entforcement_Trailer - R.07 Stand 23.11.2020

Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostillen-Verfahren)

Seit dem 17.02.2017 ist das Landesverwaltungsamt für die Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig.

Urkunden deutscher Behörden können im Ausland bei ausländischen Behörden in der Regel nur dann verwandt werden, wenn die Echtheit der jeweiligen Urkunde zuvor im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs bestätigt worden ist, weil die ausländischen Behörden die Echtheit öffentlicher Urkunden, die in Deutschland ausgestellt werden, nicht in jedem Fall selbst überprüfen können.

Weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter der Internetadresse Auswärtiges Amt.

Dort ist ausführlich dargestellt, für welche deutschen öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland eine Beglaubigung (in welcher Form) erforderlich bzw. ausreichend ist. Darüber hinaus finden Sie auch Hinweise, von welchen Staaten eine bestimmte Form der Beglaubigung (Haager Apostille/Legalisation) vorausgesetzt bzw. gefordert wird.

Weitere Infos und Formulare finden Sie auf: Bürgerdienste Saar

"Apostillentelefon": (0681) 501 2091