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E-Rechnung

Hinweisblatt E-Rechnung in der Saarländischen Landesverwaltung

Beim Landesverwaltungsamt (LaVa) besteht die Möglichkeit, Rechnungen auf elektronischem Weg einzureichen.

Die Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes vom 09.07.2020 ist zwischenzeitlich in Kraft getreten (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 30.07.2020).

Die elektronische Einreichung von Rechnungen ist durch Nutzung des Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz/Saarland möglich. Die Zuordnung und Weiterleitung der Rechnungen an das LaVa erfolgt mittels einer sog. Leitweg-ID.

Ergänzende Informationen stehen unter nachfolgendem Link zum Abruf bereit:

ERechnungLinkEgoSaar 

Die zu verwendende Leitweg-ID lautet:

Landesverwaltungsamt

10000000-00103310000001-22

Landesverwaltungsamt -Staatliche Hochbaubehörde-

10000000-00103320000001-85 

Darüber hinaus können Sie Rechnungen bis auf Weiteres per E-Mail an eRechnung@lava.saarland.de  (Landesverwaltungsamt) oder eRechnung-SHB@lava.saarland.de (Landesverwaltungsamt – Staatliche Hochbaubehörde –) senden.

Die Möglichkeit Rechnungen in Papierform einzureichen, besteht zunächst weiterhin. Ab dem 01.01.2022 ist die elektronische Form der Rechnungstellung verbindlich (§§ 3 und 7 der Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes.