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Alkoholhaltige Getränke

Spirituosen

Spirituosen unterliegen weitgehend - ebenso wie Wein - gemeinsamen europäischen Rechtsnormen.

Hiernach gilt als Spirituose das alkoholische Getränk, das zum menschlichen Verbrauch bestimmt ist, besondere sensorische Eigenschaften besitzt, einen Mindestalkoholgehalt von 15 %vol aufweist sowie (ausgenommen Eierlikör), nach bestimmten vorgeschriebenen Verfahren gewonnen wird.

Getränke auf Weinbasis mit einem höheren Alkoholgehalt wie z.B. Likörweine fallen nicht unter das Spirituosenrecht.

In der Spirituosenbezeichnungsverordnung (VO(EG)110/2008) sind für 46 Kategorien an Spirituosen (z. B. Rum, Whisky, Gin, Wodka und Likör) Begriffsbestimmungen enthalten. Diese Spirituosen führen in der Bezeichnung die darin vorgesehenen Verkehrsbezeichnungen; alle anderen müssen als „Spirituose“ bezeichnet werden.

Bier

Die Unterscheidung der Biere erfolgt nach dem Stammwürzegehalt und durch die Eigenschaften der bei der Bierherstellung verwendeten Hefe.
Unter dem Stammwürzegehalt wird der vor der Gärung vorhandene Gehalt an löslichen, zuckerartigen Verbindungen verstanden.
 

Man unterscheidet folgende Gattungen:

Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt

weniger als 7 %

Schankbier

mindestens 7 % bis weniger als 11 %

Bier ohne eine andere in dieser Tabelle genannte Bezeichnung

mindestens 11 % bis weniger als 16 %

Stark- oder Bockbier

 mindestens 16 %

Nach der Art und den Eigenschaften der verwendeten Hefe unterscheidet man zwischen untergärigem (z.B. Pils) und obergärigem Bier (z. B. Altbier). Bei untergärigem Bier sammelt sich die Hefe im Verlauf der Gärung am Boden des Behälters an, während sich bei obergärigem Bier an der Oberfläche des Bieres eine Deckschicht aus Hefe bildet.

Deutsches Bier muss in der Regel nach dem sogenannten Reinheitsgebot hergestellt werden. Hiernach dürfen zur Herstellung von untergärigem Bier nur die Zutaten Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe verwendet werden. Bei der Herstellung von ausländischem Bier dürfen auch andere Rohstoffe und Zusatzstoffe verwendet werden.

Wein

Wein ist definiert als das Erzeugnis, das ausschließlich durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung der frischen, auch eingemaischten Weintrauben oder des Traubenmostes gewonnen wird. Zu den Erzeugnissen des Weinrechts zählen neben den normalen Weinen (auch Stillweine genannt) die aus Wein weiterverarbeiteten Erzeugnisse Perlwein, Schaumwein, Likörwein und Traubenmost (z.B. teilweise gegorener Traubenmost auch  „Federweißer“ genannt).

Unter Fehlern bei einem Wein sind unerwünschte optische, geruchliche und geschmackliche Eindrücke zu verstehen. Am bekanntesten ist wohl der Korkfehler, zu erkennen am ledrig-muffigen Geruch und Geschmack. Auch während der Gärung und Lagerung können Stoffe entstehen, die sich im Endprodukt durch Fehlnoten bemerkbar machen (z.B. Essigstich, Oxidation).

Drittlandswein

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren mit einigen Drittstaaten bilaterale Weinabkommen abgeschlossen, wie beispielsweise Südafrika und Chile. Während bisher in solchen Abkommen die zulässigen Verfahren zur Weinherstellung (oenologische Verfahren) in Positivlisten (Zusammenstellung aller erlaubten Verfahren) aufgeführt worden sind, basiert das EU-USA-Abkommen erstmals auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Das bedeutet, dass die in einem Vertragsgebiet zulässigen Herstellungsmethoden jeweils von der anderen Vertragspartei akzeptiert werden.

Einfuhruntersuchungen

Die Einfuhr von Wein unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen. Wenn Wein aus einem Drittland für den Verkauf auf dem deutschen Markt eingeführt werden soll, regelt die deutsche Weingesetzgebung unter anderem, dass eine Einfuhr nur nach Zulassung erfolgen darf. Die für die Einfuhr von Wein zuständige Zolldienststelle entnimmt stichprobenartig Proben aus den zur Einfuhr angemeldeten Chargen. Sofern sich auf Grund der analytischen und sensorischen Untersuchungen sowie der Prüfung der Kennzeichnung keine Beanstandungen ergeben, erteilt die Zollbehörde die Genehmigung zur Einfuhr.

Aromatisierte weinhaltige Getränke

Die Produktpalette der aromatisierten weinhaltigen Getränke umfasst aromatisierte Weine, z.B. die Wermutweine, aromatisierte weinhaltige Getränke, z.B. Glühweine und aromatisierte weinhaltige Cocktails. Generell bestehen die Erzeugnisse aus Wein, teilweise Wasser.

Weinähnliche Getränke

Weinähnliche Getränke sind alkoholische Getränke, die wie Wein durch alkoholische Gärung hergestellt werden, aber nicht aus Trauben, sondern aus anderen Früchten, Rhabarberstängeln oder Honig. Beispiele sind Apfelwein, Erdbeerperlwein, u.a.. Diese Produkte können durch Zusatz von Kräutern und anderen aromatisierenden Stoffen oder auch anderen Getränken weiterverarbeitet werden. Zu solchen weiterverarbeiteten Erzeugnissen gehören z.B. Fruchtglühwein und Bowle aus Erdbeerwein.