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Tierschutz

Das LAV nimmt in seiner Funktion als Veterinärbehörde auch die Aufgaben einer unteren Tierschutzbehörde für das gesamte Saarland wahr.

Auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes sowie nationaler oder unmittelbar geltender EU- Tierschutz- Verordnungen überwacht das LAV als untere Tierschutzbehörde landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachtbetriebe, Tiertransporte sowie gewerbliche Tierhaltungen wie etwa zoologische Gärten, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe.

Die für gewerbliche Tierhaltungen erforderliche Genehmigung erhält nur, wer sicherstellen kann, dass die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Ferner müssen verantwortliche Personen benannt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um eine tierschutzgerechte Haltung sicherstellen zu können.

Tierversuche dürfen nach dem Tierschutzgesetz nur dann durchgeführt werden, wenn sie zu einem der dort genannten Zwecke unerlässlich und ethisch vertretbar sind. Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen wird das LAV entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes durch eine Ethikkommission unterstützt.

Das LAV ist auch zuständig, wenn private Tierhaltungen gegen Vorschriften des Tierschutzes verstoßen. Nicht selten müssen dabei Tiere den Haltern weggenommen und anderweitig untergebracht werden.