Tierarzneimittelüberwachung
Der Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren dient deren Gesunderhaltung und somit auch dem Tierschutz. Werden Arzneimittel bei Tieren angewendet, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, berührt dies zusätzlich auch die Lebensmittel- und Fleischhygiene im Verbraucherschutz. Der Einsatz von Arzneimitteln bei diesen Tieren unterliegt daher besonders strengen rechtlichen Vorgaben.
Tierhalter dürfen Tierarzneimittel nur über den behandelnden Tierarzt oder über die Apotheke (verschreibungspflichtige Arzneimittel nur über Rezept des Tierarztes) beziehen.
Die Überwachung der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorgaben obliegt im Saarland dem LAV. Hierzu gehören Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken sowie des Arzneimitteleinsatzes bei lebensmittelliefernden Tieren.