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Qualitätsmanagement

Im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) wurde nach den gesetzlichen Vorgaben ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) eingeführt. Die Labore (Geschäftsbereich 2) sind nach der DIN ISO 17025 akkreditiert. Die Geschäftsbereiche 3 (Lebensmittelüberwachung) und 4 (Amtstierärztlicher Dienst) halten ein QM-System nach der DIN ISO 17020 vor. Soweit die Theorie.

Wie sieht die Umsetzung im LAV aus?

Die Prozesse (z.B. Untersuchungen oder Kontrollen) sind in QM-Dokumenten beschrieben und somit Dritten gegenüber transparent dargestellt. Dies geschieht nicht nur aus dem Grund, dass hier die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, sondern auch aus „Eigennutz“. QM bedeutet nämlich auch, vorhandenes Wissen zu bewahren bzw. an Nachfolger weiter zugeben. So haben neue Mitarbeiter/innen leicht die Möglichkeit, sich selbstständig in ihre Aufgabengebiete einzuarbeiten.

Ein weiterer Aspekt ist die Vereinheitlichung der Kontrolltätigkeit in der Überwachung. So werden z. B. in sogenannten Kontrollhilfen für die verschiedensten Branchen der Kontrollumfang und die Besonderheiten der einzelnen Branchen beschrieben.

Integraler Bestandteil des QM-Systems ist auch die stetige Verbesserung der Abläufe. Zur Erreichung dieses Ziels werden jährlich interne Audits durchgeführt. Im Rahmen dieser Audits werden die Prozesse (Abläufe) durchleuchtet. Dabei werden nicht selten Optimierungsmöglichkeiten festgestellt, welche dann umgesetzt werden. Dies führt auch zur größeren Zufriedenheit der Belegschaft.