| Landesamt für Verbraucherschutz | Verbraucherschutz

Porträt des Hauses

Das LAV nimmt neben der Funktion als untere Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörde auch die Aufgaben eines Landesveterinäruntersuchungsamtes und die Aufgaben eines lebensmittelchemischen Landesuntersuchungsamtes wahr, soweit diese Aufgaben nicht dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz übertragen sind.

Als Lebensmittelüberwachungsbehörde  wacht das LAV darüber, dass die bestehenden Vorschriften für Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände eingehalten werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren oder Täuschung/Irreführung durch diese Produkte geschützt werden. Insbesondere achten die in diesem Bereich des LAV tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf, dass in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben die notwendigen Hygienebedingungen eingehalten werden. Dies geschieht in Form von regelmäßigen Betriebskontrollen und Probenentnahmen. Die Überprüfungen erfolgen gezielt in allen Betrieben, die Lebensmittel in den Verkehr bringen. Sie erstrecken sich von Bäckereien und Metzgereien bis zu großen lebensmittelherstellenden Konzernen, auf den Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomiebetriebe, Imbissstände, Wochenmärkte und Straßenfeste.

Landesamt für Verbrauschutz schräg von rechts

Bild / Video 1von3

Als Veterinärbehörde obliegen dem LAV der Schutz der Tiere vor Leiden und Krankheiten und der Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten oder durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft. Zu den sich hieraus ergebenden Aufgaben gehört etwa die tierärztliche Untersuchung von allen Schlachttieren vor und nach der Schlachtung.

Der Stellenwert des Tierschutzes als eines der Aufgabenfelder der Veterinärbehörde hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das LAV überwacht in diesem Zusammenhang nicht nur landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachtbetriebe, Tiertransporte, Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe, sondern kümmert sich auch um private Tierhaltungen, wenn diese gegen Vorschriften des Tierschutzes verstoßen. Nicht selten müssen dabei Tiere den Haltern weggenommen und anderweitig untergebracht werden.

Die akkreditierten Labore des LAV untersuchen Proben von Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft, Bedarfsgegenständen und Kosmetika sowie von Badegewässern auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die lebensmittelchemischen Untersuchungen saarländischer Lebensmittelproben auf Pestizid- und Tierarzneimittelrückstände sowie auf einige weitere Substanzen werden seit einigen Jahren im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz durchgeführt.

Zur Gewährleistung der Tiergesundheit untersucht das LAV als Veterinäruntersuchungsamt Proben von Nutz- und Wildtieren, sowie Heim- und Zootieren, um eine mögliche Ausbreitung von Tierkrankheiten und Tierseuchen in landwirtschaftlichen Beständen oder eine Übertragung von Tierkrankheiten (Zoonosen) auf den Menschen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Sowohl im lebensmittelchemischen als auch im veterinärmedizinischen Bereich arbeitet das LAV in zunehmendem Maße mit den Untersuchungsämtern anderer Bundesländer zusammen, da manche Untersuchungen wegen der geringen Anzahl der im Saarland anfallenden Proben im LAV nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand durchführbar wären. 

 

 

Landesamt für Verbraucherschutz schräg von rechts

Landesamt für Verbraucherschutz

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Verbraucherschutz