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Alkoholfreie Getränke

Zu den alkoholfreien Getränken zählen neben den klassischen Erfrischungsgetränken wie Mineral- und Tafelwässern, Fruchtsäften, fruchtsafthaltigen Getränken und Limonaden zahlreiche neue Produkte, die nicht nur als Durstlöscher, Wasser- und Nährstofflieferant dienen sondern darüber hinaus Zusatznutzen bieten sollen wie z. B. isotonische Sportgetränke, Multivitamingetränke, sog. Wellness-Getränke oder Energy-Drinks.

Mineral-, Quell- und Tafelwasser

Mineralwasser hat seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen. Es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen und sonstigen Inhaltsstoffen. Es muss am Ort der Quelle in die für den Verbraucher bestimmten Flaschen abgefüllt werden. Die jeweilige Zusammensetzung eines natürlichen Mineralwassers bleibt im Rahmen geringer natürlicher Schwankungen konstant.

Als einziges Lebensmittel in Deutschland muss Mineralwasser amtlich anerkannt sein, bevor es verkauft werden darf. Im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens wird das Mineralwasser in umfangreichen Untersuchungen hinsichtlich seiner geologischen, mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften überprüft.

Mineralwasser ist ein Naturprodukt, dem außer Kohlensäure nichts Weiteres zugesetzt werden darf. Es sind auch nur wenige Behandlungsverfahren zugelassen, wie zum Beispiel Filtration oder Dekantation, Abtrennung von Eisen-, Mangan- und Schwefelverbindungen sowie Arsen. Unzulässig ist der Einsatz von Verfahren zur Veränderung des natürlichen Keimgehaltes von Mineralwasser.

Quellwasser stammt wie Mineralwasser aus unterirdischen Wasservorkommen und muss ebenfalls am Quellort abgefüllt werden. Auch hinsichtlich der zugelassenen Behandlungsverfahren gibt es zwischen Mineral- und Quellwasser keine Unterschiede.

Tafelwasser wird meist aus Trinkwasser und weiteren Zutaten hergestellt. Außer Kohlensäure dürfen weitere Stoffe, wie z.B. natürliches salzreiches Wasser, Meerwasser und Kochsalz zugesetzt werden.

Natürliche Mineralwässer, Quellwässer und Tafelwässer unterliegen europaweit harmonisierten gesetzlichen Regelungen.

Fruchtsaft und Fruchtnektar

Bei Fruchtsaft unterscheidet man zwischen Direktsaft und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat. In der Regel beträgt der Fruchtanteil 100 %.

Fruchtsaft unterliegt in seiner Zusammensetzung charakteristischen Schwankungsbreiten, insbesondere in seinen Gehalten an Mineralstoffen, Zucker, organische Säuren, Aminosäuren, Aromastoffen und sekundären Pflanzenstoffen. 

Fruchtnektar wird aus Fruchtsaft in unterschiedlichen Anteilen unter Zusatz von Wasser und Zuckerarten hergestellt. Die Zuckerzugabe ist auf eine Höchstmenge von 20 % begrenzt. Der Mindestgehalt an Fruchtsaft oder Fruchtmark liegt je nach Fruchtart zwischen 25 und 50 %.

Erfrischungsgetränke

Unter dem weitgefassten Begriff „Erfrischungsgetränke" sind Getränkegruppen wie Fruchtsaftgetränke, Fruchtsaftschorlen, Limonaden oder künstliche Heiß- und Kaltgetränke (Brausen) zusammengefasst.

Fruchtsaftgetränke enthalten in der Regel weniger Fruchtsaft als Fruchtnektare. Der Anteil ist abhängig von der Fruchtart. Die Zugabe von Zucker, Fruchtsäuren und natürlichen Aromen ist zulässig.

Frucht(saft)schorlen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie kohlensäurehaltig sind. Die Fruchtgehalte entsprechen denen der jeweiligen Nektare.

Limonaden enthalten deutlich geringere Mengen an Fruchtsaft als Fruchtsaftgetränke, häufig sogar gar keine Fruchtsaftanteile. Neben den bereits bei den Fruchtsaftgetränken genannten Zutaten können bei Limonaden auch weitere Zusatzstoffe wie bestimmte färbende Stoffe, ortho-Phosphorsäure, Chinin oder Koffein eingesetzt werden.

Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke sind Getränke auf der Grundlage von Wasser, die geschmackgebende Zutaten oder Aromen enthalten und denen Koffein oder koffeinhaltige Zutaten zugesetzt worden sind. Sie dürfen zudem weitere Zutaten enthalten. In koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken sind Koffeingehalte bis 320 mg/L üblich. Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 mg/L sind mit dem Hinweis: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen, gefolgt von der Angabe des Koffeingehaltes in Klammern in mg/100 ml, zu versehen.

Energydrinks sind koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich Taurin, Inosit und/oder Glucuronolacton enthalten. In diesen Getränken hat das Koffein vornehmlich die Aufgabe eines „Muntermachers", so dass die physiologische Wirkung im Vordergrund steht. In diesen Getränken wird der zulässige Koffeingehalt meist fast vollständig ausgeschöpft.

Als Brausen bezeichnete Getränke sind im Gegensatz zu Limonaden praktisch bedeutungslos geworden und finden sich nur noch vereinzelt in den Verkaufsregalen.