Antrag auf Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen.
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen.
Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein. Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen.
Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben. Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung bei Dachsen und Wildschweinen auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme.
Erforderliche Unterlagen:
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis Trichinenprobenentnahme von vor 2015),
- Vorlage Ihres gültigen Jagdscheines und
Hier zum Online-Antrag: Antrag auf Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen
Hier zur ausführlichen Leistungsbeschreibung: Landesamt für Verbraucherschutz - Leistungsübersicht