| Landesamt für Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Anzeige und Änderung einer Tierhaltung gem. §26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

Wer bestimmte Tiere hält, hat dies vor Beginn der Tätigkeit beim Landesamt für Verbraucherschutz anzuzeigen. Ab sofort können Sie die Anzeige und Registrieung Ihrer Tierhaltung mithilfe unseres Online-Dienstes durchführen.

Wenn Sie Tiere halten, sind Sie verpflichtet, vor Beginn der Nutztierhaltung dies anzuzeigen. Dazu gehören Angaben wie Name, Anschrift sowie die Art der gehaltenen Tiere und deren Anzahl. So stellen Sie sicher, dass Ihre Haltung rechtlich konform und registriert ist. Änderungen in der Anzahl oder Art der Tiere müssen ebenfalls umgehend angezeigt werden, um behördliche Auflagen einzuhalten. Die Anzeigepflicht betrifft Tierarten wie:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziege
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel

Auch für Hobbyhaltungen gelten keine Ausnahmen von dieser Regelung.

Hinweis für Antragsteller von Agrarfördermitteln:
Wenn Sie als Tierhalter Agrarfördermittel beantragen, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dazu ist eine von Ihnen unterzeichnete Bestätigung erforderlich. Diese ist im weiteren Verlauf der Antragstellung als Datei hochzuladen. Eine Vorlage dieser Bestätigung können Sie hier herunterladen:  Dowload der Bestätigung

Hier zum Online-Antrag: Anzeige und Registrierung einer Tierhaltung

Hier zur ausführlichen Leistungsbeschreibung: Landesamt für Verbraucherschutz - Leistungsübersicht