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Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Für alle Bürger

Nach Auffinden eines toten Wildschweines nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem LAV auf (Kontaktdaten des LAV siehe unten). Bitte halten Sie die eigenen Kontaktdaten und eine telefonische Erreichbarkeit sowie genaue Informationen zum Fundort bereit. 

Speziell für Schweinehalter

Hygieneregeln einhalten! Freilandhaltungen sind besonders gefährdet! 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Sie ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar.
Die Verbreitung kann über die illegale Verfütterung von viruskontaminierten Speiseresten (indirekte Übertragung) sowie über die Aufnahme von solchen achtlos weggeworfenen Speiseresten durch Wildschweine erfolgen. In rohem Fleisch oder gepökelten oder geräucherten Fleischwaren ist das Virus monatelang haltbar. Auch ist eine Übertragung durch virusbehaftete Kleidung und Gerätschaften oder Jagdausrüstung möglich. Auf diesem Weg ist insbesondere eine Infektion über große Entfernungen möglich (Jagdreisen in betroffene Gebiete).  
Das Krankheitsbild der ASP ist sehr variabel und kann mit zahlreichen anderen Erkrankungen des Schweines verwechselt werden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor gestellt werden! Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand, insbesondere mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit, ist es wichtig, frühzeitig Proben zu entnehmen und eine Ausschluss-Diagnostik im Labor durchführen zu lassen!  

 Bitte halten Sie wichtige Biosicherheitsmaßnahmen ein und beachten Sie die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung!

 Was können Schweinehalter vorbeugend tun?  

  • Speise- und Küchenabfälle dürfen nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden! 
  • Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten, dazu zählen insbesondere:
    • Zugangsbeschränkungen zu den Ställen
    • Trennung von reiner und unreiner Seite            
    • betriebseigene Schutzkleidung
    • Desinfektionsmatten 
  • Zukauf von Tieren nur aus wenigen Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatu.
  • Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge und Gerätschaften
  • Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes; Reinigung und Desinfektion der Lagerstätten
  • Schädlings- und Schadnagerbekämpfung
  • sichere Verhinderung des direkten oder indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und Lagerung von Futtermitteln und Einstreu) 
  • kein Verbringen von Gegenständen, die Kontakt mit Schweinen/Wildschweinen gehabt haben können
  • kein Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen. Das gilt insbesondere auch für Mitarbeiter des Betriebs, die sich in letzter Zeit in Osteuropa aufgehalten haben.
  • Auch Hobbyhalter von Schweinen müssen Hygieneregeln beachten! 

 Nehmen Sie bereits bei Verdacht auf eine Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt und dem LAV auf!  

Weiterführende Hinweise

Weiteres Informationsmaterial, Fragen und Antworten zur ASP sowie Rechtsgrundlagen für Schweinehalter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
www.bmel.de/asp
Informationen zur Verbreitung der ASP (u. a. Kartenmaterial) sowie Empfehlungen für Tierhalter, Jäger und Tierärzte stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf seiner Internetseite bereit.
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest

Speziell für Jäger - Monitoring ASP

 Als Indikatortiere werden verendet aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine bezeichnet.

Das Landeslabor des LAV untersucht sämtliche in Saarbrücken angelieferte Indikatortiere oder Proben solcher Tiere auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest. Das frühzeitige Auffinden eines positiven Tieres ist für die schnelle Einleitung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Für ein effektives Monitoring ist die Unterstützung durch die saarländische Jägerschaft unbedingt erforderlich.

Für die Anlieferung transportfähiger Kadaver oder einer Probe (Tupfer oder rotes EDTA-Blutröhrchen) von Indikatortieren beim Landeslabor wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,- € je Kadaver/Probe ausgezahlt. Die Entschädigung wird ausschließlich an Jagdausübungsberechtigte entrichtet. Das Stück kann im Falle der Anlieferung einer Probe in der Wildbahn verbleiben.

Bitte nehmen Sie mit dem LAV Kontakt auf, um die Probenannahme zu koordinieren. Für Rückfragen ist die Angabe einer Telefonnummer auf dem Einsendezettel erforderlich. Ebenfalls sind genaue Informationen zum Fundort zu übermitteln.

Zusammenfassung: Monitoring und Bedingungen für Auszahlung der Fundprämie:

  • Tot aufgefundene Wildschweine oder krank erlegte Wildschweine (mit Verhaltensauffälligkeiten oder Veränderungen am Wildkörper)
  • Fundprämie in Höhe von 80 € für Jagdausübungsberechtigte, die einen Tierkörper oder eine Probe (Tupfer oder rotes EDTA-Blutröhrchen) eines Indikatortiers zur Untersuchung beim LAV anliefern und folgende Informationen zusammen mit der Probe einreichen:
    • Antragsformular samt Nachweis des Jagdscheins (Kopie oder Vorlage bei Anlieferung)
    • genaue Angaben zum Fundort (vorzugsweise Georeferenzdaten)
    • Telefonische Erreichbarkeit
  • Im Bedarfsfall sind die Mitarbeiter des LAV beim Auffinden des Tierkörpers zu unterstützen.

 Kontakt zum LAV

Zentrale - Tiergesundheit

Zentrale Tiergesundheit

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

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Herr Burghardt

Volker Burghardt

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Frau Hartz

Sonja Hartz

Konrad-Zuse-Straße 11
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Herr Wohlfahrt

Sören Wohlfahrt

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Frau Dr. Bill

Dr. Eva Bill

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken