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Bienenhaltung

Informationen für Bienenhalter im Saarland

Meldung und Registrierung:

Jede Bienenhaltung muss spätestens mit Beginn der Tätigkeit dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) unter Angabe der Standorte und der Anzahl der Bienenvölker angezeigt werden. Anschließend wird dem Bienenhalter eine individuelle Registriernummer zugeteilt. Auch jeder Wechsel zu einem dem LAV noch nicht gemeldeten Standort muss angezeigt werden.

Das Formular „Bienenhaltung Neuanmeldung oder Änderung oder Beendigung“ befindet sich im Downloadbereich. 

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Wandern mit Bienen/Verkauf von Bienenvölkern:

1.Wandern innerhalb des Saarlandes:

Wer mit Bienen innerhalb des Saarlandes zu einem nicht beim LAV gemeldeten Standort wandern möchte, hat dies dem LAV anzuzeigen. Vor der Wanderung hat der Bienenhalter die Untersuchung seiner Bienenvölker durch den Bienensachverständigen zu veranlassen. Dieser führt eine klinische Untersuchung der Bienenvölker durch und erstellt ein Gutachten zur Vorlage beim LAV. Das LAV bestätigt den Eingang des Gutachtens gegenüber dem Bienenhalter per E-Mail oder Fax.

Der Bienenhalter darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung mit der Wanderung beginnen.

Zusätzlich hat der Bienenhalter an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen.

2.Wandern außerhalb des Saarlandes:

Wer mit Bienen zu einem Standort außerhalb des Saarlandes wandern möchte, hat vor der Wanderung eine Untersuchung seiner Bienenvölker durch den Bienensachverständigen zu veranlassen. Dieser erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage durch das LAV eine Wanderbescheingung (Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung) für den Bienenhalter ausgestellt wird. Der Bienenhalter hat unverzüglich nach dem Eintreffen am neuen Standort der dort zuständigen Veterinärbehörde die Wanderbescheinigung vorzulegen.

Der Bienenhalter darf erst nach Erhalt der Wanderbescheinigung mit der Wanderung beginnen.

Zusätzlich hat der Bienenhalter an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen.

3.Verkauf von Bienenvölkern (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Saarlandes):

Der Verkäufer von Bienenvölkern muss dem Käufer eine gültige Wanderbescheinigung (Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung) aushändigen. Hierzu hat er eine Untersuchung seiner Bienenvölker durch den Bienensachverständigen zu veranlassen. Dieser erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage durch das LAV eine Wanderbescheingung für den Bienenhalter ausgestellt wird.

Das Formular „Bienenhaltung Wandern oder Verkauf“ befindet sich im Downloadbereich. 

Beendigung der Bienenhaltung:

Die Beendigung der Bienenhaltung ist dem LAV schriftlich mitzuteilen.

Das Formular „Bienenhaltung Neuanmeldung oder Änderung oder Beendigung“ befindet sich im Downloadbereich. 

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Ansprechpartner:

Tiergesundheit LAV

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken