Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Für alle Bürger
Nach Auffinden eines toten Wildschweines nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem LAV auf (Kontaktdaten des LAV siehe unten). Bitte halten Sie die eigenen Kontaktdaten und eine telefonische Erreichbarkeit sowie genaue Informationen zum Fundort bereit.
Speziell für Schweinehalter
Hygieneregeln einhalten! Freilandhaltungen sind besonders gefährdet!
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Sie ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar.
Die Verbreitung kann über die illegale Verfütterung von viruskontaminierten Speiseresten (indirekte Übertragung) sowie über die Aufnahme von solchen achtlos weggeworfenen Speiseresten durch Wildschweine erfolgen. In rohem Fleisch oder gepökelten oder geräucherten Fleischwaren ist das Virus monatelang haltbar. Auch ist eine Übertragung durch virusbehaftete Kleidung und Gerätschaften oder Jagdausrüstung möglich. Auf diesem Weg ist insbesondere eine Infektion über große Entfernungen möglich (Jagdreisen in betroffene Gebiete).
Das Krankheitsbild der ASP ist sehr variabel und kann mit zahlreichen anderen Erkrankungen des Schweines verwechselt werden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor gestellt werden! Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand, insbesondere mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit, ist es wichtig, frühzeitig Proben zu entnehmen und eine Ausschluss-Diagnostik im Labor durchführen zu lassen!
Bitte halten Sie wichtige Biosicherheitsmaßnahmen ein und beachten Sie die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung!
Was können Schweinehalter vorbeugend tun?
- Speise- und Küchenabfälle dürfen nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden!
- Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten, dazu zählen insbesondere:
- Zugangsbeschränkungen zu den Ställen
- Trennung von reiner und unreiner Seite
- betriebseigene Schutzkleidung
- Desinfektionsmatten
- Zukauf von Tieren nur aus wenigen Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatus
- Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge und Gerätschaften
- Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes; Reinigung und Desinfektion der Lagerstätten
- Schädlings- und Schadnagerbekämpfung
- sichere Verhinderung des direkten oder indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und Lagerung von Futtermitteln und Einstreu)
- kein Verbringen von Gegenständen, die Kontakt mit Schweinen/Wildschweinen gehabt haben können
- kein Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen. Das gilt insbesondere auch für Mitarbeiter des Betriebs, die sich in letzter Zeit in Osteuropa aufgehalten haben.
- Auch Hobbyhalter von Schweinen müssen Hygieneregeln beachten!
Nehmen Sie bereits bei Verdacht auf eine Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt und dem LAV auf!
Weiterführende Hinweise
Weiteres Informationsmaterial, Fragen und Antworten zur ASP sowie Rechtsgrundlagen für Schweinehalter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
www.bmel.de/asp
Informationen zur Verbreitung der ASP (u. a. Kartenmaterial) sowie Empfehlungen für Tierhalter, Jäger und Tierärzte stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf seiner Internetseite bereit.
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest
Speziell für Jäger - Monitoring ASP
Vor dem Hintergrund des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Schwarzwildpopulation in Deutschland ist die Überwachung im Sinne einer Früherkennung zu intensivieren. In verendeten, infizierten Tieren findet sich das Virus in großen Mengen, insbesondere blutgebunden, aber auch in allen anderen Geweben, Se- und Exkreten.
Das Landeslabor des LAV untersucht sämtliche angelieferte Wildscheinkadaver oder Proben von Wildschweinen auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest. Das frühzeitige Auffinden eines positiven Tieres ist für die schnelle Einleitung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Für ein effektives Monitoring ist die Unterstützung durch die saarländische Jägerschaft unbedingt erforderlich!
- Gesund erlegte Wildschweine
Alle eingesandten Proben (Blut, Milz) von gesund erlegten Wildschweinen aus dem gesamten Saarland werden grundsätzlich auch auf ASP untersucht. Die Proben können zusammen mit den Trichinenproben abgegeben werden. Die Ergebnismitteilung an den Jäger erfolgt nur im positiven Fall. - Indikatortiere
Als Indikatortiere werden verendet aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine (mit Verhaltensauffälligkeiten oder Veränderungen am Wildkörper) bezeichnet. Je nach Frische des Kadavers bzw. der bereits eingesetzten Verwesung eignen sich verschiedene Arten von Proben:
- Blutproben für frischtote Wildschweine.
- Tupferproben für Wildschweine, die beim Auffinden bereits länger tot waren. Mit dem Tupfer wird Blut oder bluthaltige Flüssigkeit aufgenommen (Watte ist rötlich gefärbt!). Bei geschlossenem Tierkörper kann das Messer im Kammerbereich (Lunge, Herz) eingeführt, um 90 Grad gedreht und in dieser Position gehalten werden. In die hierdurch entstandene Hautöffnung wird der Tupfer an der Messerscheide entlang in den Schnittkanal eingeführt. Vor der erneuten Verwendung das Messer reinigen und desinfizieren.
- Lange Röhrenknochen für Kadaver in extremer Verwesung
Bei Anlieferung einer Probe kann der Tierkörper zunächst am Fundort verbleiben. Sollte die Probe dieses Kadavers den ersten ASP-Fall im Saarland darstellen, wird der Kadaver unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses durch das LAV geborgen und unschädlich beseitigt. Kontaktaufnahme mit dem LAV zwecks Koordinierung der Probenannahme entweder per E-Mail (tiergesundheit@lav.saarland.de) oder telefonisch (0681-9978-4500).
Neu: Proben von Indikatortieren können ab sofort auch in speziell markierte Sammelkisten gelegt werden, die an den bekannten Annahmestellen für Trichinenproben bereitgestellt werden. Hierbei muss auf Folgendes geachtet werden:
- Verpackung: Röhrchen in eine Plastiktüte und diese zusammen mit dem Untersuchungsantrag in eine zweite Plastiktüte einlegen.
- Beschriftung der Röhrchen: Name des Jägers und Datum der Probenahme
- Untersuchungsantrag anbei: vollständig ausgefüllt. In jedem Fall sind genaue Angaben zum Fundort und eine telefonische Erreichbarkeit erforderlich.
Annahmestellen für Trichinenproben:
- Landesamt für Verbraucherschutz
Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken - Tierarztpraxis Peter Wagner
Lindener Str. 21, 66649 Oberthal - Wildkammer Merzig
Trierer Str. 148B, 66663 Merzig - Dr. Wolfgang Schuberth-Tierarztpraxis
Bliestal Str. des 13. Januar 19, 66440 Blieskastel - Vereinigung der Jäger des Saarlandes
Lachwald 5, 66793 Saarwellingen - Tierärzte Am Ruwerbach
Zum Gemmeldum 1, 66709 Weiskirchen
Aufwandsentschädigung für Indikatortiere bzw. einer Probe solcher Tiere
Für die Anlieferung transportfähiger Kadaver von tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweinen oder einer Probe solcher Tiere (Tupfer oder Blutröhrchen) wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,- € je Kadaver/Probe ausgezahlt. Die Entschädigung wird ausschließlich an Jagdausübungsberechtigte entrichtet. Die Aufwandsentschädigung wird auch für die Abgabe einer Probe bei einer Trichinenannahmestelle gewährt. Zusätzlich sind folgende Informationen einzureichen:
- Einsendezettel für Probe/Kadaver mit Angaben zum Fundort
- Antragsformular für Aufwandsentschädigung samt Nachweis des Jagdscheins (Kopie oder Vorlage bei Anlieferung)
- Telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen
Downloads
- Auftrag zur Untersuchung von Wildschweinproben auf Schweinepest
- Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Einlieferung von Indikatortieren für das ASP-Monitoring
Kontakt zum LAV
Zentrale - Landesamt für Verbaucherschutz
Land Saarland
Landesamt für Verbraucherschutz
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken
Zentrale - Tiergesundheit
Zentrale Tiergesundheit
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken
Herr Burghardt
Frau Hartz
Herr Wohlfahrt
Frau Dr. Bill