Gesetzliche Änderungen bei Wertmarken für ÖPNV
Ab dem 01.01.2025 ist eine höhere Eigenbeteiligung für die Wertmarke zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehr zu entrichten.
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G oder Gl können unentgeltlich den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, wobei grundsätzlich eine Eigenbeteiligung bestehen bleibt. Die Eigenbeteiligung erfolgt durch den Erwerb einer sogenannten Wertmarke. Diese Wertmarken kosten ab dem 1. Januar 2025 jährlich 104 Euro oder halbjährlich 53 Euro.
Ohne Eigenbeteiligung erhalten die Wertmarke zur unentgeltlichen ÖPNV-Nutzung schwerbehinderte Menschen, die blind (Merkzeichen Bl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten oder sich auf die Bestandsschutzregelung nach Abs. 4 berufen können (§ 228 Abs. 4 Nr. 3 SGB IX).
Wer im Besitz einer solchen Wertmarke ist, muss im ÖPNV keinen gesonderten Fahrschein lösen, sondern zeigt bei der Fahrscheinkontrolle bzw. beim Einstieg seinen Schwerbehindertenausweis zusammen mit dem Beiblatt mit der Wertmarke vor.
Kostenfrei, und zwar auch ohne Wertmarke, ist die Beförderung einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen immer, wenn dieser mit dem Merkzeichen B die Berechtigung zur Mitnahme nachweisen kann.
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Die Höhe der Eigenbeteiligung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt und orientiert sich an der Rechengröße der Sozialversicherung.
Bestehende Wertmarken, die im Jahr 2024 beginnen und über den 01.01.2025 hinaus gültig sind, bleiben unberührt. Bereits geleistete Zahlungen für Wertmarken mit Gültigkeit ab 2025 werden entsprechend angepasst.