| Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
| Justizvollzug
Informationen zum Strafantritt
Wichtige Hinweise zum Strafantritt
- Dokumente
Ladung zum Strafantritt, gültiger Personalausweis oder Reisepass, Gesundheitsunterlagen falls vorhanden (Arztberichte, Impfausweis, Schwerbehindertenausweis etc.), Dokumente zu schulischen Abschlüssen, Zertifikaten o. Ä, Abmeldebescheinigung bei fehlendem festen Wohnsitz
- Versicherungen
Sorgen Sie ggf. vor Haftantritt für die Aufrechterhaltung Ihrer Versicherungen (z. B. Renten-, Kranken-, Pflege-, Lebensversicherung). Bei Leistungsbezug wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe ist die bevorstehende Inhaftierung unverzüglich der entsprechenden Stelle mitzuteilen.
- Hilfe bei sozialen Schwierigkeiten
Sollten sich durch den Haftantritt für Sie persönlich oder Ihre Familie soziale Schwierigkeiten ergeben (z. B. Sicherung des Lebensunterhalts für Angehörige, weiterhin laufende Mietzahlungen, Ratenzahlungsverpflichtungen), können Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Grundsicherung oder Sozialamt wenden. Sofern die Unterbringung von betreuungsbedürftigen Kindern sicherzustellen ist, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zu dem zuständigen Jugendamt auf. Weitere Hilfs- und Beratungsangebote können Sie über den Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt in Anspruch nehmen.
- Laufende Verpflichtungen
Überprüfen Sie laufende Zahlungsverpflichtungen und veranlassen Sie das Erforderliche (z. B. Kündigung von Telefonanschlüssen oder Mobilfunkverträgen, Stornierung von Daueraufträgen oder Einzugsermächtigungen). Achten Sie zur Sicherstellung der Korrespondenz auf die Einrichtung eines Nachsendeauftrages bei dem Nachsendeservice der für Sie zuständigen Postfiliale.
- Anreise
Bitte stellen Sie sich bei der in der Ladung angegebenen zuständigen Justizvollzugsanstalt. Für den Fall nicht ausreichender Mittel zur Anreise wird Ihnen gestattet, sich bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt zu stellen, die sodann die Zuführung zur zuständigen Anstalt veranlassen wird.
- Gegenstände
In der Haft werden Sie mit allen erforderlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs ausgestattet, wobei die Zuführung eigener Gegenstände aus Sicherheitsgründen reglementiert ist.
Erlaubt sind: Sehhilfen, erforderliche orthopädische oder sonstige medizinische Hilfsmittel, Lichtbilder nahestehender Personen (keine Polaroid), Ehe- oder Verlobungsring. Von Ihnen mitgeführtes Bargeld können Sie nach der Zuführung bei der Zahlstelle der Justizvollzugsanstalt einzahlen.
Bitte sorgen Sie für den Verbleib ihrer übrigen Habe und die etwaige Unterbringung von Haustieren.