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Haus 3

Vollzugsabteilung 4

 Das Haus 3 folgt in der Bauart eines geschlossenen Etagensystems dem Zweck des dortigen Unterbringungsbereichs, dem es seit seiner Errichtung im Jahre 1991 konsequent dient: dem Wohngruppenvollzug.

§13 des Saarländischen Strafvollzuges sieht die vom Gesetz gewünschte Vollzugsart in Form von Wohngruppen vor. Ziel ist es, die Selbständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Inhaftierten zu stärken und sozialverträgliches Zusammenleben zu stärken. Verteilt auf fünf Wohngruppen befinden sich in der VA 4 Unterbringungsmöglichkeiten für 125 Gefangene. Ausschließlich in dieser Vollzugsabteilung werden Vollzugslockerungen in Form von Ausgang und Langzeitausgang gewährt, wobei in der Regel etwa 50 Gefangene Lockerungsberechtigungen aufweisen. Nicht zuletzt mit Blick auf eine optimale Entlassungsvorbereitung wird regelmäßig von hier aus die Überleitung zur Verlegung in den offenen Vollzug der JVA Ottweiler (Teilanstalt Saarlouis), insbesondere bei Vorhandensein einer Beschäftigungsperspektive, veranlasst.