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Informationen zum Strafantritt

Informationen zu Strafantritt


Merkblatt zum Strafantritt


Wichtige Hinweise

  1. Die Aufnahme findet nur an Werktagen (außer samstags) statt, und zwar in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, an Werktagen, die einem Feiertag vorangehen, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Sie dürfen bei Haftantritt nicht unter  Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen. Diese Ladung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind zum Haftantritt mitzubringen.
  2. Es empfiehlt sich, dass Sie auch Unterlagen über Ihren derzeitigen Gesundheitszustand (z.B. Arztberichte, Röntgenunterlagen, Diabetikerpass, Allergiepass),     einen vorhandenen Impfausweis, einen Röntgenpass, ein Bonusheft (Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch), Versicherungsnachweise zur Sozialversicherung und Unterlagen vergleichbarer Art sowie Nachweise über Schulabschlüsse und berufliche Ausbildung mitbringen.
    Schwerbehinderten wird das Mitbringen des entsprechenden amtlichen Nachweises über den Grad der Behinderung empfohlen.
  3. Sie sollten überprüfen, ob und wie lange noch Ihr Personalausweis gültig ist, und gegebenenfalls vor Haftantritt einen neuen Personalausweis beantragen.
    Sofern Sie ohne festen Wohnsitz sind, bringen Sie bitte, soweit vorhanden, Ihre Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes mit in die Justizvollzugsanstalt.
  4. Sorgen Sie gegebenenfalls vor Haftantritt für die Aufrechterhaltung Ihrer Versicherungen (z.B. Renten-, Kranken-, Pflege-, Lebensversicherungen). Bei Bezug von
    Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 11 (z.B. Arbeitslosengeld 11), Sozialgesetzbuch 111 (z.B. Arbeitslosengeld) oder Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) ist die
    bevorstehende Inhaftierung unverzüglich der für die Leistungsgewährung zuständigen Stelle mitzuteilen.
  5. Sollten sich durch den Haftantritt für Sie selbst oder Ihre Familie soziale Schwierigkeiten ergeben (z.B. Sicherung des Lebensunterhalts Ihrer Angehörigen, Regelung
    der Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis, Ratenzahlungsverpflichtungen), können Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Grundsicherung (z.B. ARGE) oder
    Sozialamt wenden.
    Sofern betreuungsbedürftige Kinder untergebracht bzw. versorgt werden müssen, sollten Sie gegebenenfalls Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufnehmen.
    Wegen des Erhalts Ihrer Wohnung können Sie sich auch an Beratungsstellen der Kirchen und anderer freier Träger wenden.
    Bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen sollten Sie sich mit dem Unterhaltsberechtigten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder dem zuständigen Jugendamt in
    Verbindung setzen.
  6. Es empfiehlt sich, laufende Ausgaben zu überprüfen und gegebenenfalls das Erforderliche zu veranlassen (z.B. Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten,
    Stilllegung von Telefonanschlüssen, Kündigung von Mobilfunkverträgen, Stornierung von Daueraufträgen und Abbuchungsermächtigungen).
  7. Mit einem Nachsendeauftrag können Sie sich Ihre Post in die Justizvollzugsanstalt schicken lassen. Den Antrag stellen Sie beim Nachsendeservice der für Sie
    zuständigen Postfiliale.
  8. Über weitere Hilfsmöglichkeiten informiert Sie während der Zeit Ihrer Inhaftierung der Sozialdienst der Anstalt, mit dem Sie über einen bei der Anstalt erhältlichen 
    Antragsschein Kontakt aufnehmen können.
  9. Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zu der zuständigen Justizvollzugsanstalt zu bezahlen, können Sie sich auch bei der
    nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden. Diese Anstalt wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Justizvollzugsanstalt verlegt werden.
  10. In die Justizvollzugsanstalt dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Haft und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie
    rechtzeitig vor dem Haftantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe und für die Unterbringung Ihrer Haustiere treffen.

 

Mitbringen dürfen Sie:

Bargeld, Sehhilfen, orthopädische oder sonstige Hilfsmittel (Prothesen, Stützstock und derg!.), die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes benötigen, Lichtbilder nahestehender Personen (keine Polaroid-Fotos), Ehe- oder Verlobungsring. Toilettenartikel sowie Briefpapier und Briefumschläge werden von der Anstalt zur Verfügung gestellt oder durch deren Vermittlung im Rahmen der geltenden Bestimmungen aus dem mitgebrachten Bargeld beschafft.

 

Nicht mitgebracht werden dürfen insbesondere:

Nahrungs- und Genussmittel, Tabakwaren, Streichhölzer, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form, Arzneimittel - es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete in Originalverpackung -, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Messer, Waffen, Stöcke, Rasierklingen und Rasiermesser, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art, Werkzeuge, Schreibmaschinen, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Taschenrechner, Fotoapparate und Kameras, elektronische Abspielgeräte jeglicher Art, insbesondere Walkman, CD-, MD-, MP3- und DVD-Player, Videorecorder und Videospielgeräte einschließlich der dazugehörigen Datenträger, Computer und Computerspiele jeglicher Art, Mobilfunktelefone (Handys) und Telefonkarten, Sportbekleidung und Sportartikel. große Gepäckstücke, Fahrräder, Kraftfahrzeuge jeglicher Art, Tiere.

Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen gegebenenfalls abgenommen und auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.