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Untersuchungshaft

Vollzugsabteilung1

Das Gebäude der Untersuchungshaft wurde im Jahre 1975 fertiggestellt und bietet Platz für 158 Untersuchungsgefangene. In seiner Bauweise orientiert sich das Hafthaus mit seinem panoptischen System an amerikanischen Vorbildern.

Die JVA Saarbrücken ist saarlandweit zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft an erwachsenen Männern. Neuerlich wurde das Gebäude im Jahr 2014 einer umfangreichen Außen- und Dachsanierung unterzogen.

Die rechtliche Grundlage für den Bereich des Vollzugs der Untersuchungshaft bildet das Gesetz Nr. 1692 zur Neuregelung des Untersuchungshaftvollzugsrecht ( siehe Link unten "Saarländisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz"). Die entsprechenden Regelungen beinhalten eine wegen der Unschuldsvermutung grundsätzliche Besserstellung gegenüber den Strafgefangenen.

Für die Kontaktaufnahme durch Angehörige sind erschwerende Besonderheiten bei Untersuchungsgefangenen zu beachten (siehe Link unten "Informationen für Angehörige").

Die Zeit während der Untersuchungshaft wird von den Gefangenen wegen des offenen Verfahrensausgangs und damit einhergehender Zukunftsängste oft als außerordentlich belastend und bedrückend empfunden. Der Vollzug soll in dieser Zeit mit Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten ausgestaltet werden, um eine möglichst sinnvolle Nutzung dieses Zeitraums zu gewährleisten. Hierfür steht neben der Vollzugsabteilungsleitung eine erfahrene Kraft aus dem Sozialdienst zur Verfügung, so dass der regelmäßige Kontakt zu den Gefangenen gepflegt werden kann. Ein besonderes Augenmerk wird während dieser Zeit auf die Suizidprophylaxe gelegt.