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Haus 1

Vollzugsabteilung 2 - Vollzugsabteilung 3

Das Hafthaus 1 stammt aus den Anfängen der Anstalt aus dem Jahre 1907 und folgt dem klassischen vierflügeligen Sternbau. Das Haus 1 verfügt auf vier Ebenen und zwei Vollzugsabteilungen über ca. 200 Einzelhaftplätze.

Die Vollzugsabteilung 2 umfasst 77 Einzelhafträume und stellt die Zugangsabteilung für Strafgefangene der JVA Saarbrücken dar. Aufnahme, Diagnose, Vollzugs- und Eingliederungsplanung sind in den §§ 6 – 9 des Saarländischen Strafvollzugsgesetzes im Einzelnen normiert. Unter Beteiligung der verschiedenen Fachdienste wird hier zu Beginn der Strafhaft spätestens acht Wochen nach Haftantritt ein Vollzugs- und Wiedereingliederungsplan erstellt, der die Ausgestaltung der Haft detailliert festlegt. Hierbei gilt es, auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles einzugehen und den Behandlungsbedarf etwa bei therapeutischen und schulischen Maßnahmen festzulegen. Der Vollzugsplan wird auch aus Gründen der Beschlusskontrolle in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Der Gefangene selbst wird bei den Vollzugsplanungen mit beteiligt.

Je nach Haftdauer, sozialer Kompetenz und Sicherheitsrelevanz werden die Inhaftierten nach Abschluss der Basisvollzugsplanung in die einzelnen Unterbringungsbereiche weiter verbracht. In Haus 1 befindet sich z. B. mit der VA 3 eine Vollzugsabteilung mit 125 Einzelhafträumen mit Aufschlussgruppenstatus, d.h., die Haftraumtüren werden in den Nachmittagsstunden bis zum Einschluss (ca. 21 Uhr) geöffnet, so dass die Inhaftierten diese Zeit mit gemeinschaftlichen Unternehmungen auf der Abteilung (z. B. Freizeitveranstaltungen, Kochen, Gesprächskreise) verbringen können. In der VA 3 ist auch die Abstinenzgruppe der JVA Saarbrücken untergebracht, eine therapeutische betreute Wohngruppe für Gefangene mit Suchtmittelproblematik.