Thema: Karriere

Stellenangebot

Schuldienst an Grundschulen des Saarlandes

Bewerbungsfrist 31.07.2024
Dienstverhältnis Beamter, Arbeitnehmer
Entgelt / Besoldung TV-L E 11 - TV-L E 11 / A12 - A12
Teilzeit / Vollzeit beides möglich
Wochenarbeitszeit 28.0
Erforderliches Studium
Behörde Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Arbeitsort Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Stellenausschreibung

des Ministeriums für Bildung und Kultur

vom 1. August 2023

 

Das Saarland stellt zum 1. Februar 2024 und zum 1. August 2024 sowie auch während des gesamten Schuljahres Lehrkräfte für die allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass für diese beiden Termine jeweils eine gesonderte Online-Bewerbung erforderlich ist.

 

Bewerbungsfristende für den Einstellungstermin 1. Februar 2024 ist der 10. September 2023

In Mangelfächern (Fächern/Fächerkombinationen, in denen weniger Bewerbungen vorliegen, als Einstellungen vorgenommen werden können) können Bewerbungen auch nach diesem Fristende für den Termin des 1. Februar 2024 berücksichtigt werden.

 

Bewerbungsfristende für den Einstellungstermin 1. August 2024 ist der 29. Februar 2024

In Mangelfächern (Fächern/Fächerkombinationen, in denen weniger Bewerbungen vorliegen, als Einstellungen vorgenommen werden können) können Bewerbungen auch nach diesem Fristende für den Termin des 1. August 2024 berücksichtigt werden.

 

Aktuelle Mangelfächer sind: Bildende Kunst, Musik, Physik, Informatik, Gesundheit, Sozialpädagogik, Mechatronik, alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte.

 

Für den festen Einstellungstermin des 1. August 2024 ist eine erneute Online-Bewerbung erforderlich.

 

Für Bewerbungen von Personen aus anderen Bundesländern, bei denen der Vorbereitungsdienst erst nach dem Bewerbungsschluss abgeschlossen wird, ist eine vorläufige Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes erforderlich. Die Bescheinigung sollte die Fächerkombination und die voraussichtliche Abschlussnote enthalten. Setzen Sie sich hierzu mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt in Verbindung.

Ausgenommen von den oben genannten Fristsetzungen ist der Nachweis eines Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung, dieses kann nachgereicht werden.

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.

 

Wir bieten eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, andernfalls im Arbeitsverhältnis. Teilzeitbeschäftigung ist in allen Schulformen möglich.

 

 

Grundschulen

Aktenzeichen D 4 – AS 7.2.3.1

Bewerben können sich Lehrkräfte (m, w, d) mit folgenden Befähigungen:

  • Lehramt für die Primarstufe

Die Einstufung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 12 bzw. Entgeltgruppe 11 TV-L.

  • Lehramt für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9)

Die Einstufung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 12 bzw. Entgeltgruppe 11 TV-L.

Bitte bewerben Sie sich online mithilfe des Online-Bewerbungsbogens und laden Sie das Zeugnis der Ersten Staatsprüfung oder die entsprechenden Bachelor- und Masterzeugnisse mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen (Transcripts of Records und Abschlussbescheinigung Masterstudiengang) und falls bereits vorliegend die Zweite Staatsprüfung als PDF-Datei hoch. Bewerber*innen, die derzeit den Vorbereitungsdienst außerhalb des Saarlandes absolvieren, können die Zweite Staatsprüfung bzw. zunächst die entsprechende vorläufige Bescheinigung jeweils unmittelbar nach Erhalt nachreichen.

 

Beizufügen sind die folgenden Unterlagen:

  • unterschriebener Lebenslauf
  • Lichtbild
  • beglaubigte Kopien folgender Zeugnisse:
  • allgemeine Hochschulreife
  • Erste Staatsprüfung oder die entsprechenden Bachelor- und Masterzeugnisse mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen (Transcripts of Records und Abschlussbescheinigung Masterstudiengang)
  • Zweite Staatsprüfung bzw. zunächst die entsprechende vorläufige Bescheinigung (kann jeweils unmittelbar nach Erhalt nachgereicht werden)
  • ggf. kirchliche Unterrichtserlaubnis
  • ggf. vollständige Arbeitsverträge zu Tätigkeiten nach der Zweiten Staatsprüfung mit mindestens hälftigem Beschäftigungsumfang sowie die entsprechenden Bewährungsnachweise/Arbeitszeugnisse
  • Angaben zu einer gewünschten Teilzeitbeschäftigung
  • ggf. Kopien der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
  • bei Bewerbungen von Lehrkräften im Dienst anderer Bundesländer (Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) die Freigabeerklärung des jeweiligen Dienstherrn

 

Bei erfolgreich abgesendeter elektronischer Bewerbung wird Ihnen der Bewerbungseingang automatisch von Interamt per E-Mail bestätigt. Weiteren Bescheid erhalten Sie nach postalischem Eingang der papierschriftlichen Unterlagen.

Beglaubigte Kopien bzw. Originale der als Datei eingereichten Unterlagen und ggf. weitere Unterlagen (Lichtbild, Geburtsurkunde und Hochschulzugangsberechtigung) werden im weiteren Bewerbungsprozess von uns eingefordert.

Für Bewerbungen von Personen aus anderen Bundesländern, bei denen der Vorbereitungsdienst erst nach dem Bewerbungsschluss abgeschlossen wird, ist ein vorläufiger Bescheid des zuständigen Prüfungsamtes so früh wie möglich erforderlich. Der Bescheid sollte die Fächerkombination und die Vornoten enthalten. Setzen Sie sich dafür mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt in Verbindung.

Eine Bescheinigung zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG zur Vorlage bei einer Behörde erhalten Sie vom Ministerium für Bildung und Kultur. Bitte beantragen Sie mithilfe dieser Bescheinigung das erweiterte Führungszeugnis bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Sie erhalten ebenfalls durch das Ministerium für Bildung und Kultur ein Formular zur Bestätigung des gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erforderlichen Nachweises eines bestehenden Immunschutzes gegen Masernviren bzw. zur Befreiung von der Impfpflicht durch Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin.

Schwerbehinderte werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Falle einer Schwerbehinderung wird außerdem auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Hauptvertrauensleute hingewiesen:

Darüber hinaus kann bei Bedarf auch bzw. zusätzlich die Beratung und Unterstützung durch die zuständige Frauenbeauftragte in Anspruch genommen werden:

 

 

 

Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.

1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle

Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte

Ministerium für Bildung und Kultur

Frau Ministerin Streichert-Clivot

Trierer Straße 33

66111 Saarbrücken

E-Mail:
poststelle@bildung.saarland.de

 

Ministerium für Bildung und Kultur

z.Hd. behördliche Datenschutzbeauftragte

Trierer Straße 33

66111 Saarbrücken

E-Mail:
datenschutzbeauftragte@bildung.saarland.de

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes. Die Datenerhebung zur Überprüfung des Infektionsschutzes erfolgt aufgrund des Art. 6 c DSGVO in Verbindung mit § 20 Infektionsschutzgesetz.

3. Zwecke der Verarbeitung

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, der Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz 2 GG sowie einer möglichen Einstellung erforderlich.

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

4. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt). Dabei kann es auch zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 DSGVO kommen.

5. Speicherungsdauer

Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist.

6. Datenschutzrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

7. Information über Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen. Bei erfolgtem Widerspruch kann Ihre Bewerbung nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Der Widerspruch kann schriftlich an das für Sie zuständige Referat (Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken bzw. per E-Mail an die/den für die Stellenausschreibung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in) gerichtet werden.

8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO

Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Fritz-Dobisch-Straße 12

66111 Saarbrücken

Erreichbarkeiten:

Telefon: 0681 94781 0

Telefax: 0681 94781 29

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

Zu Interamt

Kontakt

Ansprechpartner: Sara Rohe
Telefon: +49 681 501-6682
E-Mail-Adresse S.Rohe@bildung.saarland.de