Können Vorbeschäftigungszeiten bei einem anderen Arbeitgeber bei der Eingruppierung/Stufenfestsetzung berücksichtigt werden?
Bei der Eingruppierung können einschlägige Berufserfahrung sowie in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle förderliche Zeiten, die bereits bei einem anderen Arbeitgeber erbracht wurden, ganz oder teilweise bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.