| Staatskanzlei | Frankreichstrategie

Justiz

Grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten sind Abbild der Lebensrealität in der Grenzregion, sodass auch weiterhin am Landgericht Saarbrücken eine Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen bestehen, vor denen in französischer Sprache verhandelt werden kann. Außerdem soll die Partnerschaft zwischen dem Landgericht Saarbrücken und dem „Tribunal judiciaire“ in Sarreguemines weiter vertieft und verstetigt werden ebenso wie die Kooperation mit dem Ordre des Avocats du Barreau de Paris im Bereich der Referendarausbildung und dem Centre Juridique Franco-Allemand im Rahmen von Forschungsaufenthalten der Studierenden an frankophonen Universitäten auch außerhalb Frankreichs. Das Saarland wird zudem die Pilotphase des Projekts „Grenzraumcheck“, bei dem Gesetze, im thematischen Zuständigkeitsbereich des AGZ, auf ihre Auswirkungen auf die Menschen in Grenzregionen untersucht werden, aktiv begleiten und dem deutsch-französischen Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl beitreten.

Version française