Thema: Europa
Staatskanzlei | Europa/Großregion

Gipfel der Großregion

Der Gipfel der Exekutiven setzt sich wie folgt zusammen:

die Premierministerin/der Premierminister des Großherzogtums Luxemburg oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident des Saarlandes oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident der Wallonie oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident der Fédération Wallonie-Bruxelles oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Präfektin/der Präfekt der Region Grand Est oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Präsidentin/der Präsident des Conseil régional de la Region Grand Est oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Präsidentin/der Präsident des Conseil départemental de la Meurthe-et-Moselle oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter,
die Präsidentin/der Präsident des Conseil départemental de la Moselle oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter
die Präsidentin/der Präsident des Conseil départemental de la Meuse oder ihrer Vertreterin/seinem Vertreter.
Die Präsidenten des Conseil départemental des Ardennes sowie des Conseil départemental des Vosges nehmen an den Arbeiten des Gipfels als Beobachter teil.

Entscheidungen des Gipfels der Exekutiven werden nach dem Konsensprinzip getroffen und sollen den allgemeinen Handlungsrahmen sowie die Grundzüge der grenzüberschreitenden und interregionalen Kooperation festlegen. Leitlinien und Entscheidungen der Gipfelexekutiven sind der „Gemeinsamen Erklärung“ zu entnehmen (DE, FR). Das Gipfeltreffen der Exekutiven findet mindestens einmal alle zwei Jahre auf Einladung der amtierenden Präsidentschaft statt.

 

Die Teilregionen übernehmen abwechselnd die 24-monatige Gipfelpräsidentschaft.

Wesentliche Aufgaben der Präsidentschaft:

  • allgemeine Koordinierung des politischen Projekts der Großregion und Wahrung von Kontinuität und Kohärenz der Arbeiten des Gipfels
  • neue Impulse durch ein eigenes Aktionsprogramms, das sich auch in der Gemeinsamen Erklärung widerspiegelt
  • Organisation und Gestaltung der Gipfelsitzungen, Begleitung der Organisation von Fachministerkonferenzen in Absprache mit den betroffenen Arbeitsgruppen
  • Leitung des Sitzungsvorsitzes des Gremiums der Persönlichen Beauftragten
  • Leitung des Direktorats des Gipfelsekretariats der Großregion

Hier finden Sie die gemeinsame Erklärung des Gipfels der Großregion unter saarländischer Präsidentschaft auf Deutsch und Französisch.

Hier kommen Sie zur rheinland-pfälzischen Gipfelpräsidentschaft