Wärmewende
Die Energiewende im Wärmebereich ist der ambitionierte Weg zur Klimaneutralität im Gebäudesektor. Hier finden sich weitere Informationen zur Wärmewende und zur Umsetzung auf Landesebene.
Die Wärmewende ist eine zentrale energiepolitische Herausforderung der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Das Bundeskabinett hat am 17. November 2023 das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)“ beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Ausgangspunkt für die zu erstellenden Wärmepläne ist gemäß WPG eine umfassende Bestands- und Potentialanalyse der lokalen Gegebenheiten. Auf dieser Basis sollen ein Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt werden. Den Städten und Gemeinden kommt damit für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle zu. Die relevanten Weichenstellungen werden nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern insbesondere vor Ort getroffen.
Hilfestellung | FAQ für Gemeinden und Bürger
Das MWIDE stellt zur Untersützung bei der Erstellung und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger eine Hilfestellung im Rahmen eines FAQ zur Verfügung. Das für die jeweilige Zielgruppe bestimmte FAQ wird unter folgenden Links zum Download bereitgestellt:
FAQ Kommunale Wärmeplanung | Zielgruppe Bürgerinnen & Bürger
FAQ Kommunale Wärmeplanung | Zielgruppe Gemeinden
Gesetzgebung & weitere Informationen
Das Bundesgesetz wurde in Landesrecht umgesetzt. Zweck dieses Gesetzes ist, eine flächendeckende Wärmeplanung im Saarland einzuführen. Dadurch soll ein Beitrag zu einer effizienten, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung sowie zum Klimaschutz geleistet werden. Die Gemeinden im Saarland sollen bei der Aufgabe durch das Land unterstützt werden. Hierzu ist neben dem Gesetz als Grundlage auf Landesebene eine Verordnung zum Belastungsausgleich in Kraft getreten.
Die Auszüge aus dem Amtstblatt des Saarlandes zum Gesetz und der Verordnung können hier heruntergeladen werden:
Folgender Auszug aus dem Amtsblatt des Saarlandes (Teil I Nr. 46 vom 28.11.2024) enthält das Gesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (Wärmeplanungsumsetzungsgesetz – WPUG) und das Gesetz zur Umsetzung von Solarkatastern und landesweiten Datenbereitstellungen (Solarkataster- und Datenbereitstellungsumsetzungsgesetz – SDUG)
Folgender Auszug aus dem Amtsblatt des Saarlandes (Teil I Nr. 49 vom 19.12.2024) enthält die Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wärmeplanung.
Weitere Informationen zur Wärmewende und dem Gebäudeenergiegesetz finden Sie beim Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende und der Bundesregierung unter folgenden Links:
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende
Kommunale Wärmeplanung für ganz Deutschland
Gesetz für Erneuerbares Heizen - Die Bundesregierung
Plattform für Abwärme
Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Unter folgendem Link erhält man weitere Informationen:
Wärmekataster 2016/2017
In der „Anwendung Wärmekataster“ wird der quartiersbezogene Wärmedarf (heute, 2025 und 2035) der Wohn- und Nicht-Wohngebäude sowie Wärmequellen aus der Industrie und aus ausgewählten Energieerzeugungsanlagen im Saarland dargestellt. Zudem werden rund 80 erfolgversprechende Projektansätze (Hotspots) zur Nah-, Fern- und industriellen Abwärmenutzung beschrieben.
Kontakt im Ministerium
Referat F/1
Energiepolitik und Energiewende
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken