Wärmewende
Die Energiewende im Wärmebereich ist der ambitionierte Weg zur Klimaneutralität im Gebäudesektor. Hier finden sich weitere Informationen zur Wärmewende und zur Umsetzung auf Landesebene.
Die Wärmewende ist eine zentrale energiepolitische Herausforderung der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 den „Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)“ beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Ausgangspunkt für die zu erstellenden Wärmepläne ist gemäß Entwurf WPG eine umfassende Bestands- und Potentialanalyse der lokalen Gegebenheiten. Auf dieser Basis sollen ein Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt werden. Den Städten und Gemeinden kommt damit für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle zu. Die relevanten Weichenstellungen werden nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern insbesondere vor Ort getroffen.
Das Bundesgesetz ist in Landesrecht umzusetzen.
Weitere Informationen zur Wärmewende und dem Gebäudeenergiegesetz finde Sie unter folgenden Links:
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende
Gesetz für Erneuerbares Heizen - Die Bundesregierung
Wärmekataster 2016/2017
In der „Anwendung Wärmekataster“ wird der quartiersbezogene Wärmedarf (heute, 2025 und 2035) der Wohn- und Nicht-Wohngebäude sowie Wärmequellen aus der Industrie und aus ausgewählten Energieerzeugungsanlagen im Saarland dargestellt. Zudem werden rund 80 erfolgversprechende Projektansätze (Hotspots) zur Nah-, Fern- und industriellen Abwärmenutzung beschrieben.
Kontakt im Ministerium
Referat F/1
Energiepolitik und Energiewende
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken