Thema: Energie
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Allgemeine Informationen zur Photovoltaik

Saubere Energie aus der Sonne

Die Photovoltaik stellt neben der Windkraft eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen für das Saarland dar.

Die Photovoltaik stellt neben der Windkraft eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen im Saarland dar. Während im Herbst und Winter der größte Stromertrag durch die Windenergie eingefahren wird, können mithilfe des Solarstroms im Frühjahr und Sommer Bestleistungen vollbracht werden.

Photovoltaik-Anlagen ermöglichen eine dezentrale Stromerzeugung und durch das Einsetzen von Batteriespeichern minimieren sie den Bezug von Strom aus dem Netz. Die aktuellen Zubauzahlen belegen, dass sich der Solarstrom zudem momentan einer großen Beliebtheit und Akzeptanz in der Bevölkerung erfreut.

Dabei lassen sich Photovoltaik-Anlagen durch ihre ausgereifte Technik und ihre sehr hohe Wirtschaftlichkeit nicht nur auf "klassischen" Dachflächen mit Solarmodulen installieren, sondern es existieren zahlreiche weitere Optionen - von kleineren Stecker-Solargeräten auf dem Balkon bis hin zu großen Freiflächenanlagen. Auf folgender Seite befinden sich hilfreiche Informationen zur Thematik Photovoltaik und Saarland aus dem zuständigen Fachbereich im Ministerium.

Weitere Informationen zum Stand und Ausbau der Photovoltaik finden Sie hier.

Freiflächen-PV

Das Saarland hat gerade in den ländlichen Teilen Potenziale für die Errichtung von Freifächenanlagen. Neben der regulären Förderkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Bezug auf Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, hat die Landesregierung weiterhin Agrarflächen in den benachteiligten Gebiete für eine solche Nutzung geöffnet.

Ein Aspekt, der im Saarland aufgrund Landesgröße und Flächenstruktur eine große Rolle spielt, ist die Flächenkonkurrenz zur landwirtschafltichen Nutzung. Daher erhalten besondere Formen der Photovoltaik, wie die Agri-PV oder die Biodiversitäts-PV, in den letzten Jahren vermehrt Zuspruch. Bei diesen Arten der Photovoltaik ist eine doppelte Nutzung der Fläche möglich. So können Flächen sowohl zur Beweidung oder zum landwirtschafltichen Anbau genutzt und gleichzeitig Energie erzeugt werden.
Weiterhin wird im Bereich der Biodiversitäts-PV die Rückführung von weiten Flächenteilen zur biologischen Vielfalt gestärkt. Daher bietet das Zusammenspiel zwischen erneuerbarer Energie, nachhaltiger Landwirtschaft und Förderung der Biodiversität eine große Chance für saubere Energie, Nahrungsmittelanbau und Naturschutz für die Gesellschaft.

Nicht zuletzt sollen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aber nach wie vor nicht mehr genutzte Brachen, Deponien oder Konversionsflächen für die Erzeugung erneuerbarer Energie genutzt werden.

Im Rahmen einer Vorhabenplanung zur Errichtung einer Freiflächenanlage müssen einige Fragestellungen bedacht werden. Im folgenden finden Sie hierzu einige Informationen.

Flächenbedarf

Zur Berechnung des Flächenbedarfs kann momentan für ein PV-Modul bei etwa 1,7 m2 Fläche mit einer Leistung von 350 bis 450 Wp ausgegangen werden. Damit ergibt sich bei rund 370 Wp für 1 kWp eine reine Modulfläche von etwa 4,5 m2 bis 5 m2. Aufgrund der geneigten Aufständerung der Module bei konventionellen Freiflächenanlagen wird jedoch nur ein Anteil der reinen Modulfläche als Grundfläche benötigt. Bei 30 ° Modulneigung entspricht die überbaute Fläche ungefähr 4,3 m2. Auf der anderen Seite müssen zwischen den Modultischen Abstände eingehalten gehalten werden, damit keine gegenseitige Verschattung eintritt. Zusammen mit den nötigen Zuwegungen für die Anlagenwartung und -pflege ergibt sich ein über die durch die reine Modulfläche bedingte Grundfläche hinausgehender Flächenbedarf. Dieser nimm etwa 60 % der gesamten Anlagenfläche ein. Damit ergibt sich ein Flächenbedarf von 10 m2/kWp oder 1 ha/MWp. Hier kommt es natürlich immer auf die Art und Weise der Aufständerung bzw. Bauform an.

Diese Werte gelten als Durchschnitt für eine reguläre Anlage. Agri-PV-Anlagen haben andere Flächenansprüche. Bei bifazialen Modulen und einer vertikalen Aufständerung beträgt diese in etwa 2,5 Hektar bis 3 Hektar für 1 MW Leistung, wobei 98 % der Fläche immer noch landwirtschaftlich nutzbar sind.

Netzanschlusspunkt

Weiterhin relevant ist die Nähe bzw. die Verknüpfung zum Netzanschlusspunkt, bei dem der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Für Freiflächen-PV-Anlagen bietet sich ein Anschluss an das Mittelspannungsnetz an. Mit einer Leistungsabnahme von 135 kW bis 36 MW deckt diese Spannungsebene die Ansprüche der meisten Anlagen ab. Hierzu ist von Seiten des Anlagenbetreibers meist eine Trafostation zu errichten, welche das passende Spannungsniveau herstellt. Bei dessen Errichtung sind unter anderem Vorgaben aus der TA Lärm zu beachten. Das Vorgehen zur Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes wird durch § 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgegeben. Im Normalfall richtet sich die Wahl nach der benötigten Anschlussleistung und der räumlichen Nähe der Anlage zum nächstmöglichen Anschlusspunkt. Die Kosten für den Anschluss müssen in der Regel die Anlagenbetreibenden tragen. Hierzu ist es empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld mit dem Netzbetreiber in Ihrem Gebiet über die Größe der Anlage, die Art der Einspeisung und den Anschlusspunkt auszutauschen. Grundsätzlich müssen Netzbetreiber nach § 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig an ihr Netz anschließen.

Standortwahl

Bei der Ermittlung eines geeigneten Standortes sollte neben dem physikalischen Faktor Sonneneinstrahlung im Saarland - Geoportal SL auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einschließlich der zu beachtenden und zu berücksichtigenden raumordnungs- und fachrechtlichen Vorgaben geprüft werden. Besonders wertvolle Flächen wie beispielsweise Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete oder Biotope stehen regelmäßig wegen ihres Schutzzweckes nicht zur Verfügung.

Weiterhin steht im Rahmen der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen (VOEPV) eine Angebotskulisse zur Verfügung. Diese ermöglicht den Zugang zu einer Förderung in den benachteiligten Gebieten und somit eine Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Informationen hierzu finden sich bei Interesse unter Photovoltaik auf Agrarflächen

Förderfähigkeit nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Wie weiter oben erwähnt gibt es neben den allgemeinen Einschränkungen, in Bezug auf die Flächenkulisse weitere zusätzliche Vorgaben zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen. Damit eine PV-Freiflächenanlage förderfähig ist und eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält, muss diese in den dort aufgeführten Gebieten errichtet werden. Anlagen, die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen können oder möchten, sind grundsätzlich nicht an die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetz hinsichtlich der Flächenwahl gebunden. Da PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich nicht dem Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen sind entsprechende bauplanungsrechtliche Grundlagen zu schaffen. Hierfür erforlderlich sind die Aufstellung eines Bebaungsplans (Festsetzung eines Sondergebiets) und die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Anders gestaltet sich die geltende Rechtslage in Bereichen von 200 Metern entlang von Autobahnen und gesetzlich definierten Schienenwegen. PV-Freiflächenanlagen, die in diesen Bereichen errichtet werden, sind über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) privilegiert. Eine Bauleitplaung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) werden die unten aufgeführten Gebiete gesetzlich gefördert. Hier gilt zu beachten, dass Freiflächenanlagen kleiner/gleich 1 Megawatt Nennleistung ohne Ausschreibung nach EEG 2023 gefördert werden. Dort gilt eine Direktvermarktungspflicht mit einem gesetzlich bestimmten anzulegenden Wert. Ab einer Nennleistung größer 1 Megawatt bis 20 Megawatt besteht auf diesen Gebieten eine Ausschreibungspflicht über die Bundesnetzagentur. Gesetzesänderungen vorbehalten.

  • Im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans auf
    • versiegelten Flächen,
    • Konversionsflächen,
    • Flächen in einer Entfernung von 500 m längs von Autobahnen oder Schienenwegen,
  • im Bereich eines vor dem 01.09.2003 aufgestellten Bebauungsplans, der später nicht zur Errichtung einer Solaranlage geändert wurde,
  • im Bereich eines vor dem 01.01.2010 aufgestellten Bebauungsplans, der auf der Fläche ein Gewerbe- oder Industriegebiet ausgewiesen hat,
  • auf Flächen, für die ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde,
  • auf einem künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer (sog. Floating-PV), z.B. Tagebauseen, Hafenbecken,
  • Besondere Solaranlagen, die den Anforderungen einer Festlegung der Bundesnetzagentur entsprechen,
    • auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau (sog. „Agri-PV“),
    • auf Flächen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung durch Anbau von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen (Agri-PV),
    • auf Grünland bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung als Dauergrünland (Agri-PV),
    • auf Parkplatzflächen,
    • auf entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moorböden bei dauerhafter Wiedervernässung der Fläche

Die Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (Solaranlagen des ersten Segments), ist ab einer installierten Leistung von mehr als 1 Megawatt nur über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich. Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur finden Sie hier: BNetzA Ausschreibungen Solar Freifläche

Betreibermodelle und Stromvermarktung

Auch bei der Planung einer Anlage können verschiedene Varianten in Erwägung gezogen werden. Neben der Verpachtung des Flächeneigentums kann eine Freiflächenanlage auch in eigenverantwortlicher Realisierung betrieben werden. Als alternative Möglichkeit bietet sich auch eine Realisierung der PV-Anlage über eine Bürgerenergiegenossenschaft an.

Bei der Stromvermarktung bestehen mehrere Möglichkeiten eine Vergütung für den erzeugten Strom zu erhalten. Dabei richtet sich die Art der Vergütung nach der installierten Leistung der Anlage. Wie oben erwähnt müssen Anlagen über 1 MW an einer Ausschreibung zur Ermittlung des anzulegenden Wertes teilnehmen. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp kann im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz eine feste Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden. Diese ist abhängig von der Größe der Anlage sowie vom Datum der Inbetriebnahme und ist über §§ 48 und 49 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Bei Anlagen über 100kWp wird das sogenannte Marktprämienmodell angewandt, hier wird in der Regel der Strom durch ein Direktvermarktungsunternehmen an der Strombörse verkauft und der Betreiber erhält einen Erlös.
Weiterhin kann die Installation einer PV-Freiflächenanlage auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich attraktiv sein, beispielsweise wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht wird oder wenn die Vermarktung des Stroms durch mehrjährige Stromabnahmeverträge gesichert ist. So kann die erzeugte elektrische Energie direkt an energieintensive Firmen oder Vermarktungsunternehmen verkauft werden. Dies wird über den Abschluss sogenannter PPAs (Power Purchase Agreements) realisiert.

Im Kontext dieser Nutzungsmöglichkeit spielen für solche Anlagen die beschriebenen Flächenbeschränkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Rolle. Unabhängig von der Art der Veräußerung hat der Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien nach § 11 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Recht auf Abnahme durch den zuständigen Netzbetreiber.

Steckersolargeräte (Balkon-PV)

Der Wunsch nach mehr Autarkie und der Energiewende in den eigenen vier Wänden ist immer mehr in der Gesellschaft vorhanden.

Neben Photovoltaikanlagen auf dem Eigenheim besteht seit ein paar Jahren eine immer größer werdende Nachfrage nach Steckersolargeräten, gerade durch die geringen Investitionskosten (Mehrwertsteuerbefreiung), die leichte Handhabe bei der Installation und die unbürokratische Anmeldung.

Steckersolargeräte sind unter verschiedenen Namen bekannt. So werden sie auch als steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkonkraftwerke, Steckerfertige PV-Anlage, Guerilla-PV oder Plug and Play-PV bezeichnet.

Dabei ist das Prinzip einfach gehalten. Angeboten werden Steckersolargeräte als Komplettsystem, dieses beinhaltet die Module, den Wechselrichter und die Anschlussleitungen. Diese Systeme lassen sich einfach montieren und in das Hausnetz integrieren. Mit der optimalen Ausrichtung wird mit dem erzeugten Strom der Haushaltstromkreis entlastet, eine Grundlast gedeckt und der Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz reduziert. Gerade Mieterinnen und Mieter ohne eigene Dachfläche bekommen so die Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen.

Mit dem "Solarpaket I" des Bundes sind einige Neuerungen, Änderungen und Erleichterungen für Balkonkraftwerke für das Jahr 2024 geplant.

Weitere Informationen dazu finden Sie: Neuerungen mit dem Solarpaket I - Die Bundesregierung

Diese und weitere Informationen zur Montage sollten im Vorfeld unbedingt beachtet werden.

So gilt u.a. zu prüfen:

  • Meldepflicht beim Netzbetreiber
  • Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Zulässigkeit des Anschlusses des Steckersolargerätes
  • Belastbarkeit der Anschlussleitung im Hausnetz
  • Zulässigkeit des Stromzähler zum öffentlichen Stromnetz
  • Eventuell Absprache mit Vermieter zum Installationsort
  • Einspeisegrenzen und Modulgrößen einhalten

Detailiertere Angaben und verbrauchernahe Informationen zu Steckersolargeräten werden über die Verbraucherzentrale des Saarlandes angeboten:

Informationen zu Steckersolargeräten - Verbraucherzentrale Saarland

Gebäude-PV

Der Bereich der Gebäude-PV spielt gerade im Saarland durch seine Flächenstruktur und Größe eine immer bedeutendere Rolle. Während bei Freiflächen-PV oftmals die Flächennutzung und Flächenkonkurrenz dem Ausbau im Weg steht, kann und sollte auf fast jeder Dachfläche im Land eine PV-Anlage installiert werden. Auf den Dachflächen im Saarland schlummert noch ein sehr großes Potenzial, um Strom mit der Kraft der Sonne zu erzeugen und so einen Beitrag zur eigenen, aber auch allgemeinen Energiewende zu leisten.

Im Gebäudebereich werden drei Bereiche unterschieden, die jeweils mit ihren eigenen Aspekten bei der Umsetzung behaftet sind:

  • Wohngebäude
    • Die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach ist längst Standard beim Bau eines Wohngebäudes, aber auch eine Nachrüstung beim Bestandsbau kann sinnvoll und effektiv sein. So sorgt die auf dem eigenen Dach produzierte Energie für günstigen Strom zum Eigenverbauch. In Kombination mit einem Batteriespeicher und einer Wallbox für das Elektroauto steigt der Autarkiegrad in den eigenen vier Wänden noch weiter.
    • Neben dem Eigenverbrauch des erzeugten Stroms können über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Einspeisevergütungen erhalten werden. Beim Kauf bestimmter Komponenten kann seit Anfang 2023 die Umsatzsteuer wegfallen. Link zum Bundesministerium für Finanzen: FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen" - BMF
    • Mieterinnen und Mieter können mit Steckersolargeräten den eigenen Strom vom Balkon erzeugen.
    • In jedem Fall hilft das Hinzuziehen eines qualifizierten Solarberaters oder im Vorfeld eines Solarrechners: Solarrechner HTW Berlin
  • Öffentliche Gebäude
    • Große Dachflächen auf öffentlichen Liegenschaften wie bspw. Schulen, Rathäusern Turnhallen und Co. eignen sich meist durch ihre größere Dachfläche sehr gut zur Erzeugung solarer Strahlungsenergie.
    • Gerade durch die hohe Eigenverbrauchsquote am Tag (z.B. Strom für Licht, Computer und Kantinen) kann eine Amortisierung der PV-Anlage innerhalb weniger Jahre erfolgen.
    • Die Entscheidungswege sind im Vergleich zur privaten Umsetzung dennoch meist komplexer und länger. So stehen bei der Umsetzung verscheidene Betreibermodelle zur Verfügung. Hier kann der Betrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch die Kommune erfolgen, aber auch der Fremdbetrieb kann durchaus sinnvoll sein.
  • Gewerbliche Gebäude
    • Gewerbe- und Industriebauten bieten ein enorm hohes Potenzial für die Installation von PV-Anlagen. Hier lassen sich für die Unternehmen oft deutliche Stromsenkungskosten realisieren.
    • Bei der Realisierung einer PV-Anlage auf großen Hallendächern spielt die Statik und Tragfähigkeit eine wichtige Rolle, dies sollte insbesondere bei der Konstruktion einer Halle mit bedacht werden.
    • Die meist schon günstigeren Strombezugskosten für Unternehmen können durch den Solarstrom vom Dach noch weiter kompensiert werden. So lassen sich bspw. über Jahrzehnte schwankende Strompreise ausgleichen.
    • Günstige Anschaffungskosten und fallende Erzeugungkosten beim Solarstrom sorgen auch im unternehmerischen Bereich für eine kurze Amortisationszeit.
    • Bei der Planung sollten in jedem Fall verschiedene Betreibermodelle betrachtet werden. Hier kann zwischen Wirtschaftlichkeit und Entlastung des Gebäudeeigentümers abgewogen werden.

Betreibermodelle

Grundsätzlich ist es möglich,

  • eine Anlage auf dem eigenen Gebäude zu bauen und selbst zu betreiben (Eigenverbrauch steht im Vordergrund, die Wirtschaftlichkeit ist hier sehr gut)
  • eine Anlage auf dem eigenen Gebäude von einem Dritten finanzieren und bauen zu lassen und sie anschließend zurück zu mieten (hier muss der Gebäudeeigentümer kein Kapital einsetzen, der Strom kann weiterhin für den Eigengebrauch genutzt werden, die Investition des Dritten wird über Mietzahlungen refinanziert).
  • oder man lässt die Anlage von einem Dritten bauen und betreiben, ohne den erzeugten Strom im Gebäude zu nutzen. Der Dritte kann einspeisen, regional und/oder direkt vermarkten.

Verbrauchernahe Hinweise und Informationen im Bereich Solaranlagen an, auf oder in einem Gebäude und zu:

  • Voraussetzungen,
  • Förderprogramme auf Landes- und Bundesseite,
  • Anmeldung und Inbetriebnahme,
  • Vergütung und Wirtschaftlichkeit
  • sowie Installation und Montage

erhält man u.a. bei der:

Verbraucherzentrale Saarland - Themebereich Energie

Beratung für Energie und Umwelt - ARGE SOLAR

Referat F/1
Grundsatzfragen der Energiepolitik

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken