Thema: Energie
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Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat im Dezember 2018 von der nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2017 möglichen Verordnungsermächtigung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen (VOEPV) auf sog. „benachteiligten Gebieten“ nach EU-Definition Gebrauch gemacht. Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen (weite Landstriche, in denen Landwirtschaft nur unter erschwerten Bedingungen oder mit verminderten Erträgen möglich ist) zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel). Die Flächen der Verordnung ermöglicht den Zugang zu einer Förderung in den benachteiligten Gebieten und somit eine Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur im Rahmen des EEG.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat sie über die Beteiligung der wesentlichen Akteure an einem runden Tisch im Vorfeld eine „Angebotskulisse“ definiert, die bereits eine Vorabprüfung wichtiger Auschlusskriterien beinhaltet. Bei der Öffnung der Flächenkulisse wurden insbesondere landesseitig alle Belange der Landwirtschaft, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes und des Trinkwasserschutzes gewahrt. Von ursprünglich 57.000 ha benachteiligter Gebiete verblieben noch 8.300 ha, also rund ein Siebtel.

Über folgendem Link können die Flächen der Verordnung genauer betrachet werden:

Direkt zum GeoPortal Photovoltaik

Link über weitere Informationen zum Ausschreibungssegment der Bundesnetzagentur (BNetzA):

BNetzA Ausschreibungen Solar Freifläche

FAQ

Was sind benachteiligte Gebiete?

Die benachteiligten Gebiete kommen aus dem EU-Agrarförderrecht. Die Lage in benachteiligtem Gebiet ist Basis für bestimmte Ausgleichszahlungen an Landwirtschaftsbetriebe. Das EEG ermöglicht den Bundesländern, sich an dieser Kategorie zu orientieren und solche Flächen für vergütungsfähige Solaranlagen freizugeben. Hiervon hat das Saarland Gebrauch gemacht und Gebiete, die nicht besonders ertragreich sind sowie keinem Schutzzweck unterliegen, freigegeben.

Wie stellt sich die Flächenkulisse der VOEPV zusammen?

Die Flächenkulisse der VOEPV wurde in verschiedenen Abstimmungsrunden mit den berührten Ressorts, aber auch auf der Grundlage der Beteiligung der Kommunen und von Trägern öffentlicher Belange entwickelt.

Grundsätzlich ausgeschlossen wurden von naturschutzrechtlicher Seite:

  • Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete,
  • Kerngebiete des Naturschutzgroßprojektes „Landschaft der Industriekultur Nord“,
  • Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Bliesgau,
  • Flächen mit hoher und sehr hoher Bedeutung für den Naturschutz gemäß Darstellung im Landschaftsprogramm Saarland,
  • Landschaftsschutzgebiete,
  • Wald sowie
  • weitere gemäß aktueller Datenlage aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes schutzwürdige Flächen (geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG sowie Vorkommen seltener und gefährdeter Arten),
  • Flächen die „seltene Ackerwildkrautgesellschaften“ beheimaten,
  • Flächen mit Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie und
  • geschützte Landschaftsbestandteile.

Darüber hinaus wurden folgende (sich zum Teil mit den naturschutzrechtlichen Flächen überlagernden) Festlegungen aus dem Landesentwicklungsplan ausgeschlossen:

Vorranggebiete

  • für Freiraumschutz,
  • für Naturschutz,
  • für Landwirtschaft,
  • für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen,
  • für Forschung und Entwicklung,
  • für Windenergie,
  • für Grundwasserschutz (nur Schutzzone B, Schutzzonen I und II),
  • für Hochwasserschutz und
  • Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen.

Allerdings gab es in Einzelfällen auch Ausnahmen, die eine Aufnahme dennoch ermöglichten (z.B. bereits durchgeführte Zielabweichungsverfahren zum LEP). Die Kulisse der VOEPV ist als Angebotskulisse zu verstehen. Die genaue Umsetzung und Prüfung der Eignung der Fläche erfolgt im Rahmen des grundsätzlich erforderlichen Bauleitplanverfahrens durch die jeweilige Kommune bzw. im Rahmen der Genehmigungsverfahren.

Welches Ausschreibungsvolumen ist im Saarland verfügbar?

In der Ursprungsrechtsverordnung wurden Gebote bis 100 MWp zu installierender Leistung bezuschlagt. Nach Erreichen des Volumens von 100 MWp wurde mit einer Änderung der Rechtsverordnung das Volumen um weitere 250 MWp erweitert. Damit wurden im Saarland ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 350 MWp für Gebote freigegeben. Davon sind im März 2024 noch rund 170 MWp verfügbar.

Ausschreibungen der BNetzA – Solaranlagen erstes Segment

Die Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, (Solaranlagen des ersten Segments) ist ab einer installierten Leistung von mehr als 1.001 kWp nur über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich.

Die Grundlage für das Saarland bildet die Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen. Mit der VOEPV hat das Saarland Ende 2018 die Flächen in den benachteiligten Gebieten, also weiten Landstrichen, in denen Landwirtschaft nur unter erschwerten Bedingungen oder mit verminderten Erträgen möglich ist geöffnet. Mit der Änderungsverordnung können bis 31.12.2025 weitere 250 MW peak bezuschlagt werden. Die Gebote gelten auf den 7.470 ha nach der Verordnung bestimmten Acker- und Grünlandflächen, sowie auf den weiteren nach EEG geförderten Flächen.

Zu den Gebotsterminen sind/waren Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten des Saarlandes in folgendem Umfang zulässig:

Gebotstermin

Höchstwert Gebotstermin

Noch zu vergebendes Kontingent

Anzahl der Zuschläge im Saarland

März 2021

5,18 ct/kWh

0 kW (Volumen ausgeschöpft)

Juni 2021

5,09 ct/kWh

255.740 kW

1

November 2021

5,20 ct/kWh

242.068 kW

3

März 2022

5,55 ct/kWh

229.575 kW

4

Juni 2022

5,69 ct/kWh

215.026 kW

1

November 2022

5,90 ct/kWh

202.226 kW

2

März 2023

7,30 ct/kWh

190.127 kW

3

Juli 2023

6,65 ct/kWh

177.077 kW

0

Dezember 2023

5,47 ct/kWh

170.077 kW

2

März 2024

5,49 ct/kWh

141.932 kW

6 (*voraussichtlich)

Juli 2024

*noch nicht veröffentlicht

Kontakt im Ministerium

Referat F/1
Grundsatzfragen der Energiepolitik

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken