Energiefahrplan 2030
Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Die nationalen Treibhausgasemissionen sollen um 65 Prozent gesenkt, Klimaneutralität soll bis 2045 erreicht werden. Die Bundesregierung hat im letzten Jahr in diesem Kontext zentrale Gesetzesmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschlossen. Dazu gehören regulatorische Verbesserungen wie die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ebenso wie die große EEG-Novelle. Das EEG 2023 ist die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und richtet den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens aus.
Der Beitrag des Saarlandes an den bundesweiten Zielen im Energiesektor wird zurzeit durch den am 07.09.2021 beschlossenen Energiefahrplan 2030 definiert. Die darin aufgeführten Maßnahmen sollen zu einer CO2-Reduktion durch Effizienzmaßnahmen um bis zu 500.000 Tonnen CO2 bis 2030 sowie zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf mindestens 40 % bezogen auf den mittleren jährlichen Stromverbrauch im Saarland in Höhe von 8000 Gigawattstunden im gleichen Zeitraum führen. Energiesparen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollen sinnvoll miteinander verbunden und einer wirksamen und realistisch konkreten Umsetzung zugeführt werden.
Der Energiefahrplan gliedert sich in die beiden Achsen „Energieeffizienz“ sowie „Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor“:
Die vorlaufenden Studien erhalten Sie auf Anfrage beim zuständigen Referat F/1.
Kontakt im Ministerium
Referat F/1
Energiepolitik und Energiewende
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken