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Immobilienbranche hat hohes Geldwäscherisiko

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. An der Erarbeitung waren insgesamt 35 Behörden aus Bund und Ländern beteiligt.

Der Analyse zufolge besteht insbesondere in der Immobilienbranche ein erhöhtes Geldwäscherisiko. Akteure, die im Rahmen solcher Transaktionen eingebunden oder beratend tätig sind, müssen daher besondere Wachsamkeit walten lassen. Dies betrifft vor allem Berufsgruppen wie Immobilienmakler, Bankberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Notare.

Gemäß dem Prinzip Kenne-deinen-Kunden sind diese Dienstleister ab sofort verpflichtet, in bestimmten Fällen Informationen über die Identität ihrer Vertragspartner einzuholen und interne Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Dadurch soll verhindert werden, dass spezifische Geschäftstransaktionen von Kunden dazu missbraucht werden, Gewinne aus schweren Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen.

Die hohe Anfälligkeit im Immobiliensektor ergibt sich hauptsächlich durch die anonymen Transaktionsmöglichkeiten mit Briefkastenfirmen aus dem Ausland.

Im Saarland wird der Vollzug des Geldwäschegesetzes im Nichtfinanzsektor durch das Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Die Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Beide Institutionen kooperieren mit Polizei- und Steuerbehörden sowie den Kommunen. Die Zusammenarbeit findet sowohl auf Landesebene als auch überregional statt.

Medienansprechpartner

Regierungssprecher

Julian Lange
Pressesprecher und Referatsleiter M/6: Kommunikation, Medienarbeit, Redaktion

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