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Planfeststellungsverfahren zum Grubenwasseranstieg

in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel/Ensdorf auf minus 320 Meter NHN - bergrechtliches Planfeststellungs­verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamts des Saarlandes vom 17.08.2021 und dem Ergänzungsbeschluss vom 16.01.2023 wurde der Rahmenbetriebsplan der RAG Aktiengesellschaft (RAG) für das Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel zugelassen. Zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden die erforderlichen wasserrechtliche Erlaubnisse zum Ansteigenlassen, untertägigen Umleiten, zu Tage Fördern und Einleiten in die Saar erteilt.

Die Klagen gegen die Entscheidungen wurden im März 2025 vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes endgültig zurückgewiesen.