| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Wirtschaft

Vergabekammern

Erreichbarkeit der Vergabekammern

Die Vergabekammern des Saarlandes sind werktags (Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr) erreichbar. Bitte stellen Sie Ihren Nachprüfungsantrag so rechtzeitig, dass die Vergabekammer ihn auf seine Plausibilität und eine mögliche offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit noch vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung an das konkurrierende Unternehmen prüfen kann. Die Übermittlung an den Auftraggeber mit der Folge des gesetzlichen Zuschlagsverbots erfolgt erst im Anschluss an diese Prüfung. Bitte beachten Sie, dass Anträge, die zu spät eingehen, erst am darauffolgenden Arbeitstag übermittelt werden können. Wir empfehlen außerdem eine frühzeitige telefonische Vorankündigung.

Nachprüfungsanträge können auf dem Postweg, per Telefax oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP, beBPO, beA) mit der Bezeichnung „Vergabekammern des Saarlandes“ übermittelt werden. Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.

Allgemeines zu Vergabekammern

Vergabekammern sind zuständig bei Beschwerden über Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu öffentlichen Bau- und Beschaffungsmaßnahmen.

Die Vergabekammern überprüfen auf Antrag eines Bieters die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Vergabeverfahrens. Allerdings sind die Vergabekammern erst zuständig, wenn die zu vergebenden Aufträge bestimmte Mindestwerte erreichen. Diese so genannten Schwellenwerte liegen für Bauaufträge bei 5.538.000 Euro sowie für Dienst- oder Lieferleistungen und freiberufliche Leistungen bei 221.000 Euro.

Im Saarland wurden drei Vergabekammern eingerichtet. Sie sind beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie angesiedelt. Jede Kammer besteht aus einem vorsitzenden, einem beamteten beisitzenden und einem ehrenamtlich beisitzenden Mitglied. Die vorsitzenden und beamteten beisitzenden Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die ehrenamtlich beisitzenden Mitglieder werden von den Interessenorganisationen der Wirtschaft gestellt.

Die Vergabekammern entscheiden nur über Anträge, die vor Zuschlagserteilung bei ihr eingegangen sind. Für Anträge nach Zuschlagserteilung besteht im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Bei der Übermittlung ist Eile geboten. Die erforderlichen Unterlagen sollten per Fax, Bote oder EGVP eingereicht werden.

Die Überprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer ist kostenpflichtig. Mit Antragstellung wird eine Mindestgebühr in Höhe von 2.500 Euro fällig.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammern keine Rechtsberatung, insbesondere keine telefonische Beratung in laufenden oder zukünftigen Vergabeangelegenheiten übernehmen. Hier sollten Sie sich an Ihre Interessenvertretungen, Beratungsstellen, Justitiare und Rechtsanwälte wenden.

Hinweis zur Identifikationsnummer / Leitweg-ID

Mit der Einführung der eForms ist eine Nationale Identifikationsnummer als Pflichtangabe für die Rechtsbehelfsstelle einzutragen. Als Alternative wird die Angabe der Leitweg-ID empfohlen. Sie können bis auf weiteres die Leitweg-ID des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie verwenden, die aber nicht spezifisch für die Vergabekammern gebildet wurde.

Da es sich aber bei dem auszufüllenden Feld um ein Pflichtfeld handelt, tragen Sie dort bitte 10000000-00108010000001-47 ein.

Sofern sich hier noch Änderungen ergeben, werden wir das auf unserer Homepage mitteilen.

Kontakt im Ministerium & Beschlüsse der Kammern

Bei Bedarf können die Beschlüsse der Kammern ab dem Jahr 2005 unter Angabe des Aktenzeichens per Mail angefordert werden.

Geschäftsstelle Vergabekammern

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken

EGVP: Vergabekammern des Saarlandes

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken