Thema: Windenergie
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage der Fa. HKS Windpark GmbH & Co. KG

Die Fa. HKS GmbH & Co. KG, Sebastian-Bach-Str. 68, 66287 Quierschied hat am 18. Januar 2021 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (Enercon E-82 E2, 2.3 MW Leistung, Nabenhöhe 138 m, Rotordurchmesser 82 m) beantragt.

Der Standort befindet sich in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkung Wolfersweiler, Flur 12, Flurstück 20/1.

Es handelt sich um ein Verfahren zum Repowering von einer bereits bestehenden Windenergieanlage. 

Gegen das Vorhaben sind im Rahmen der durchgeführten Offenlegung des Antrages keine Einwendungen erhoben worden.

 

Der für den 16. November 2021 vorgesehene Erörterungstermin findet daher gemäß § 16 Abs. 1 9. BImSchV nicht statt.

Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5 9. BImSchV öffentlich bekanntgemacht.

 

Auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vom 12. August 2021 wird Bezug genommen

 

Saarbrücken, 09.11.2021

 

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 

 

Dr. Joachim Sartorius