Thema: Windenergie
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlagen der Fa. Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG

Die Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG, Hohenzollernstr. 104-106, 66117 Saarbrücken hat am 30. Januar 2020 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (Vestas V 136, 3,45 MW Leistung, Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 136 m) beantragt:

 

Stadt/GemeindeGemarkungFlurFlurstücke
WEA 1FreisenEitzweiler1431, 33/1


Es handelt sich um ein Verfahren zum Repowering von zwei bereits bestehenden Windenergieanlagen.

Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Über das Vorhaben wird gemäß § 10 BImSchG im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden.

Unselbstständiger Teil der im Genehmigungsverfahren durchzuführenden Prüfungen ist die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die geplante Inbetriebnahme ist für das Jahr 2021 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag der Firma Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG vom 30. Januar 2020 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 19.11.2020 bis einschließlich zum 18.12.2020 bei folgenden Stellen aus und können während der genannten Zeiten dort eingesehen werden:

 1. Rathaus Freisen

Schulstraße 60
66629 Freisen

Fachbereich 3, Zimmer: 9

Öffnungszeiten:       
Mo. bis Mi.     07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Do.                 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Fr.                   07:30 bis 12:00 Uhr

2. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken

Öffnungszeiten:       
Mo. bis Fr.      08:00 bis 12:00 Uhr
Mo. bis Do.    13:00 bis 15:30 Uhr

Bei den vorgenannten Stellen wird eine Kurzbeschreibung des Vorhabens zur Mitnahme bereitgelegt.

Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Rathaus Freisen um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten unter der Nummer 06855-9729. Ebenso wird auch um telefonische Terminabsprache im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz unter 0681-85001286 gebeten.

Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19-Pandemie einzuhalten.

Zusätzlich kann der Genehmigungsantrag im Internet unter www.uvp-verbund.de, Suche Bundesländer Saarland eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 18.01.2021 bei den oben genannten Stellen schriftlich oder elektronisch (E-Mail an lua@lua.saarland.de) erhoben werden. Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwendungsführers tragen.

Auf Verlangen eines Einwendungsführers werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber der Antragstellerin und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, hat die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG zu entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen eine gemeinsame Besprechung mit der Antragstellerin und den Einwendungsführern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich im Amtsblatt des Saarlandes, in dem Lokalteil St. Wendel der Saarbrücker Zeitung und im Internetportal des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz bekannt gemacht.

Sollte die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachten, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 24.02.2021 ab 10 Uhr im großen Sitzungssaal des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Str. 1, 66119 Saarbrücken, öffentlich erörtert.

Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsunterlagen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Saarbrücken, 04.11.2020

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

 

Dr. Joachim Sartorius