Thema: Windenergie
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Klima schützen – Energie sichern – Wald erhalten

Land präsentiert Paket für erneuerbare Energien

In der heutigen Landespressekonferenz stellten Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke und Klimaministerin Petra Berg die geplanten Gesetzesvorlagen zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland vor.

Barke: „Wir sind uns einig: Es muss etwas passieren beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Allerdings haben wir als dicht besiedeltes Industrieland eine ganz besondere Ausgangssituation. Die Transformation der Gesellschaft und der Industrie muss deshalb sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozialverträglich ausgestaltet werden.“ Es seien weitreichende Maßnahmen erforderlich, um Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Schutz des Klimas zu erreichen, so der Minister.

Saarländisches Flächenzielgesetz

Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers soll insbesondere der Ausbau der Windenergie deutlich vorangetrieben werden. Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Ländern verbindliche quantitative Flächenziele für die Windenergienutzung an Land vorgegeben. Für das Saarland gilt ein bis 31. Dezember 2027 zu erreichender Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent der Landesfläche sowie ein bis 31. Dezember 2032 zu erreichender Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent. Die Landesregierung beabsichtigt, ihre Verpflichtung deutlich schneller zu erfüllen und insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2030 nach Maßgabe des Energiefahrplans aus dem Jahr 2021 auszuweisen.

Die Landesregierung hat sich entschieden, den Verpflichtungen mit einem Landesgesetz zu entsprechen, das Teilflächenziele auf kommunaler Ebene beinhaltet. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden dadurch auch zukünftig bei den Kommunen liegen.

Grundlage für die Teilflächenziele ist eine landesweite Flächenpotentialstudie. Der Studie wurden alle bundes- und landesseitig zu benennenden und bekannten Ausschluss- und Restriktionskriterien zu Grunde gelegt: Flächen, die z.B. innerhalb von Naturschutzgebieten liegen, kommen für den Bau von Windenergieanlagen definitiv nicht in Frage (gesetzliches Ausschlusskriterium). Die Restriktionen (ausgelöst durch militärische Belange oder Belange der Flugsicherheit) wurden in fünf Risikoklassen eingestuft. In der höchsten Risikoklasse ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. In die Flächenpotenzialstudie wurden auch bereits bestehende und geplante Windenergieanlagen sowie die bestehenden Flächenausweisungen auf kommunaler und Landesebene einbezogen.

Minister Jürgen Barke: „Klar ist: Wir haben genügend Platz, um beim Ausbau der Windenergie das Ziel von zwei Prozent der Landesfläche zu erreichen. Die Flächenpotenziale der Gemeinden variieren zwischen 0 Prozent und 10,18 Prozent und ergeben für das Saarland insgesamt 3,19 Prozent. Die Möglichkeiten stellen sich damit sehr heterogen dar, es gibt Kommunen mit wenig bis gar keinen Potenzialen und Kommunen mit sehr vielen Potenzialen. Für uns ist wichtig, dass nicht einige Landesteile alles tragen müssen. Jeder soll beitragen, was er kann. Aber schon ein Windrad von sechs Megawatt zahlt auf das Endergebnis ein.“ Das ermittelte Flächenpotenzial stellt die Grundlage für die Zuweisung der Teilflächenziele auf die Gemeinden dar, um den Zielwert von zwei Prozent für das Saarland zu erreichen. Dabei werden zunächst alle Flächenpotenziale proportional auf 90 Prozent ihres Ursprungswertes reduziert. Anschließend wird ein Deckel bei 3,46 Prozent eingezogen und alle darüberhinausgehenden Flächenpotenziale abgeschnitten. Gemeinden mit besonders hohen Potenzialwerten sollen durch die Verteilung entlastet werden.

Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz

Die Umsetzung von Projekten mit erneuerbaren Energien ist von der Akzeptanz der Menschen im Saarland abhängig. Die von der Errichtung und dem Betrieb der Windenergieanlagen und von PV-Freiflächenanlagen tangierten Gemeinden sollen daher die Möglichkeit bekommen, direkt von deren Wertschöpfung zu profitieren. Mit dem Gemeindebeteiligungsgesetz sollen die Gemeinden an den Erlösen von Wind- und PV-Anlagen beteiligt werden. Geplant ist, dass die Betreiber von Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen gesetzlich verpflichtet werden, eine Abgabe in Höhe von 0,2 Cent/kWh an die jeweilige Kommune zu leisten.

Die daraus erzielten Einnahmen sollen in den jeweiligen Kommunen für Gemeinwohlprojekte, somit letztlich zur Daseinsvorsorge und zur Gestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse, eingesetzt werden. Eine Kommune kann eigenverantwortlich über eine Beteiligung entscheiden.

Jürgen Barke: „Mit der Beteiligung an der Energiewende wollen wir die Akzeptanz von Wind- und PV-Anlagen im Saarland erhöhen und die regionale Wertschöpfung steigern. Wir brauchen grünen Strom – gerade mit Blick auf die laufende Transformation, die damit verbundenen Neu-Ansiedlungen, aber auch die Neuaufstellung unserer bereits seit Jahrzehnten im Saarland heimischen Unternehmen. Die Gesetze sollen ein Signal sein: Wer den Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht, profitiert!“

Änderung Landeswaldgesetz

„Wir wollen und wir werden unsere Wälder schützen. Dies gelingt nur, wenn wir den Klimawandel und seine Folgen ernst nehmen und entsprechend handeln. Die Änderung des Saarländischen Landeswaldgesetzes dient dem Erhalt unseres Waldes und der Einhaltung der Klimaschutzziele“, sagt Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Es erfordert gesetzliche Anpassungen, um Klimawandel-Folgen zu minimieren. Zu bevorzugen ist der Schutz des Waldes und das unabhängig von der Waldbesitzart, aber unter der Berücksichtigung naturschutzfachlicher Waldschutzkriterien.

Dieses Ziel erreicht der Begriff „Historisch alter Wald“ nicht.

Der Schutzzweck der Bodennutzung war vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung nicht mehr zu halten. Das Abstellen auf Besitzarten – und in diesem Fall nur auf Staatswald – ist nicht zweckmäßig. Auch die fehlende Betrachtung der Zusammensetzung, des Alters und der Qualität des Waldes dient nicht dem Schutz der ökologisch sensiblen Waldgebiete.

Der neu gefasste § 8 Absatz 2 Satz 4 Landeswaldgesetz benennt daher nun fünf klare Kriterien mit wesentlicher Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Wald:

  1. Laubwaldbestände, die in der Hauptschicht überwiegend mindestens 100 Jahre alte Laubbäume aufweisen
  2. Alt- und Totholz Biozönosenflächen (ATB-Flächen)
  3. Marteloskopflächen
  4. Zugelassene Erntegutbestände nach dem Forstvermehrungsgutgesetz
  5. Waldbestände, die langfristig aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen sind

Mit diesen fünf Punkten erreicht das Saarland den Schutz wertvoller Waldgebiete. Das sind also sinnvolle Kriterien für alle Wälder. Es bedarf des Schutzes besonders sensibler und schutzbedürftiger Naturbestandteile. Die Forstbehörde kann Waldschutzgebiete unabhängig von der Größe und im Sinne einer naturnahen Bewirtschaftung unter Schutz stellen – per Rechtsverordnung. Alte Waldgebiete können somit auch künftig unter Schutz gestellt werden. Geschützt bleiben darüber hinaus:

  • Natura 2000-Gebiete,
  • Naturschutzgebiete,
  • Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates Bliesgau
  • und des Nationalparks.

Zur Lösung des Problems der Flächenkonkurrenz wird eine Walderhaltungsabgabe eingeführt. Sie soll Verluste aufgrund der Beeinträchtigung der Funktionen des Waldes finanziell ausgleichen und sie soll Vorhabenträgern die Verwirklichung von Vorhaben ermöglichen. Die Flächensuche und Verantwortung der Mittel liegt dann bei der Verwaltung. Diese Abgabe ist aber nur subsidiär und sie ist zweckgebunden zu verwenden für Aufforstungen. Die Höhe der Abgabe bemisst sich in der Regel nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichsmaßnahme.

Alle Gesetzesentwürfe befinden sich aktuell in der externen Anhörung. Nach Auswertung der Stellungnahmen ist die Einbringung in den Landtag für Januar / Februar 2024 geplant.

Weitere Informationen:www.saarland.de/klenwa

Medienansprechpartner

Pressesprecher

Matthias Weber
Pressesprecher

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

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