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Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personennahverkehr im Saarland

In der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personennahverkehr im Saarland wurde für fünf Bahnstrecken eine Nutzen-Kosten-Untersuchung mithilfe der Standardisierten Bewertung (Version 2016+) durchgeführt. Ziel war es darzulegen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen einer Reaktivierung deren Kosten übersteigt. Ist dies der Fall kann eine Förderung der Streckenreaktivierung durch den Bund über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit bis zu 90% der förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personennahverkehr im Saarland wurden die Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die folgenden Strecken durchgeführt:

  • Rosseltalbahn
  • Bisttalbahn
  • Merzig – Losheim am See
  • Primstalbahn
  • Bliestalbahn

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Download

Hier finden Sie den Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken im Saarland sowie alle weiterführenden Materialen und Präsentationen:

Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie zur Realtivierung von Eisenbahnstrecken im Saarland (PDF, 24MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ergebnispräsentation der Machbarkeitsstudie zur Realtivierung von Eisenbahnstrecken im Saarland (PDF, 8MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Fotodokumentation (PDF, 56MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Formblätter Rossel- und Bisttalbahn - S-Bahn (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Formblätter Rossel- und Bisttalbahn - Stadtbahn InfraGo (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Formblätter Rossel- und Bisttalbahn - Stadtbahn Saarbahn (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Formblätter Merzig-Losheim - Halbstundentakt (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Formblätter Merzig-Losheim - Stundentakt (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Formblätter Primstalbahn (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Formblätter Bliestalbahn (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Netzgrafik Ohne-Fall (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Netzgrafik Planfall Rossel- und Bisttalbahn - S-Bahn (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Netzfall Planfall Rossel- und Bisttalbahn - Stadtbahn InfraGo (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Netzgrafik Planfall Rossel- und Bisttalbahn - Stadtbahn Saarbahn (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Netzgrafik Planfall Merzig-Losheim - Halbstundentakt (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Netzgrafik Planfall Merzig-Losheim - Stundentakt (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Netzgrafik Planfall Primstalbahn (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Netzgrafik Planfall Bliestalbahn (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Zusammenfassung

In den vorausgegangenen Kapiteln wurde darauf eingegangen, welche Betriebskonzepte und infrastrukturelle Planungen notwendig sind, um die Schienenstrecken zu reaktivieren. Neben der Ermittlung der anfallenden Kosten, wurde im Rahmen der Nachfrageuntersuchung ermittelt, welchen Nutzen die Strecken auf Basis der geplanten Betriebskonzepte und Ausbaustufen erbringen können. Aufgrund der Abhängigkeit voneinander wurden in diesen Schritten die beiden Strecken ins Rosseltal und Bisttal zusammen betrachtet.

Abschließend liegt somit folgendes Ergebnis für die jeweiligen Strecken in der Nutzen-Kosten-Untersuchung gemäß der ermittelten betrieblichen und infrastrukturellen Vorzugsvarianten vor:

StreckeNutzen-Kosten-Verhältnis
Primstalbahn3,80
Merzig – Losheim am See (Halbstundentakt)1,87
Merzig – Losheim am See (Stundentakt)1,63
Rossel- und Bisttalbahn (S-Bahn)1,12
Rossel- und Bisttalbahn (Stadtbahn Saarbahn)0,72
Rossel- und Bisttalbahn (Stadtbahn DB InfraGo)0,53
Bliestalbahn0,45

Gemäß der Maßgabe der Standardisierten Bewertung 2016+ sind die Strecken mit einem Nutzen-Kosten-Indikator über 1,0 gesamtwirtschaftlich sinnvoll. Somit entfallen unter den dieser Untersuchung unterstellten Rahmenbedingungen die Bliestalbahn sowie die beiden Stadtbahn-Varianten für die Rossel- und Bisttalbahn für die weiteren Betrachtungen und potenzielle Förderung durch den Bund.

Neben dem Förderantrag für die Planung und Realisierung der 4 anderen Maßnahmen, sind im weiteren Verlauf die Planungen, Planfeststellungen und Vergaben gemäß der Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen) zu berücksichtigen.

Eine genaue Abschätzung, wie lange die einzelnen Leistungsphasen je Strecke benötigen werden, ist nicht im Voraus ermittelbar. Die Dauer hängt unter anderem von verschiedenen variablen Faktoren ab. Beispielhaft sind folgende zu nennen:

  • vorliegenden Informationen zu Bestandsbauwerken
  • Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange
  • Vergabe der Planungs- und Bauleistungen
  • Einwendungen im Planfeststellungsverfahren

Um dennoch eine ungefähre Abschätzung des Zeitrahmens vor dem eigentlichen Baubeginn zu geben, sind nachfolgend Mindestdauern je Leistungsphase (Lph) angesetzt, welche auf Erfahrungswerten beruhen. In der nachfolgenden Betrachtung werden ausschließlich die Leistungsphasen 1 bis 7 betrachtet, welche vor dem Baubeginn liegen.

Leistungsphasen gemäß HOAI inkl. PlanfeststellungMindestdauer
Lph 1 Grundlagenermittlung & Lph 2 Vorplanung2 Jahre
Lph 3 Entwurfsplanung & Lph 4 Genehmigungsplanung3 Jahre
Planfeststellungsverfahren & Erwirken Zuschussbescheid3 Jahre
Lph 5 Ausführungsplanung2 Jahre
Lph 6 Vorbereitung der Vergabe & Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe1 Jahr

In den ersten beiden Leistungsphasen werden die Ergebnisse der technischen Planung aus der Machbarkeitsstudie durch den beauftragten Planer verifiziert und verfeinert. Hierzu werden erneut die Grundlagendaten ermittelt, überprüft und anschließend die technischen Planungen vorgenommen.

Anschließend erfolgt in der Entwurfsplanung die Vertiefung der vorgesehenen Planungen. Die Genehmigungsunterlagen sind anschließend gemäß den Vorgaben der Genehmigungsbehörde zu erstellen. Teil der Genehmigungsplanung sind die Umweltgutachten. Für diese sind Kartierungen erforderlich, die einen Vorlauf von mindestens einem Jahr benötigen, um die entsprechenden vorgeschriebenen Kartierungszeiträume einzuhalten.

Die Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren bildet die Genehmigungsplanung. Im Zuge der Planfeststellung kann es ggf. zu Überarbeitungen vor der Offenlage der Unterlage kommen. Während der Offenlage ist es für Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen möglich, Stellung zu den Planungen zu nehmen und bei Bedarf Einwendungen einzureichen. Im Zuge eines Blaudruckverfahrens sind diese dann erneut einzuarbeiten. Die Erfahrungswerte im Rahmen von Streckenreaktivierungen zeigen, dass vor allem das Planfeststellungsverfahren häufig länger dauert als zuvor angenommen.

Mit Vorliegen des Planrechts sind ebenfalls Finanzierungsanträge für die GVFG-Projekte beim Bund zu stellen und eine Hochstufung in die Kategorie „a“ des GVFG-Bundesprogramms durchzuführen. Sobald ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, kann die Ausführungsplanung vorgenommen werden. Dies erfordert die weitere Einplanung eines entsprechenden Zeitfensters. Auf Grundlage der Ausführungsplanung werden anschließend in der Leistungsphase 6 die Leistungsverzeichnisse erstellt, welche nach Gewerken zu differenzieren sind. Im Rahmen der Leistungsphase 7 unterstützen die Planungsbüros den Auftraggeber bei der Bearbeitung von Bieterfragen und der schlussendlichen Gegenüberstellung der Angebote der Baufirmen.

Auf Basis der zuvor erläuterten Schritte kann davon ausgegangen werden, dass ein Baubeginn in 10 bis 15 Jahren realistisch ist.